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Beschwerde gegen Abstimmungsbüchlein abgelehnt

Trogen. Der Regierungsrat weist die Beschwerde der Trogener Stimmbürger bezüglich der Abstimmung über die Teilzonenpläne ab.

Am kommenden Sonntag findet in Trogen eine Gemeindeabstimmung statt, an der unter anderem über die Teilzonenpläne Unterstadel, Büel und Boden abgestimmt wird. Trogener Stimmbürgerinnen und Stimmbürger erhoben beim Regierungsrat Beschwerde und verlangten, dass die betreffende Abstimmung nicht durchzuführen sei. Als Grund machten sie geltend, dass die zusammenfassenden Ausführungen im Abstimmungsbüchlein nicht objektiv und wahrheitsgetreu seien und die Nachteile der beabsichtigten Teileinzonungen nicht aufgezeigt würden.

In den Augen des Regierungsrates wurden auf den einführenden Seiten des Edikts keine unwahren Angaben gemacht. Im weiteren hält der Regierungsrat fest, vom Stimmvolk dürfe erwartet werden, dass es nicht nur die Zusammenfassung lese, sondern sich anhand des gesamten Ediktes ein detailliertes Bild über die Abstimmungsvorlage mache. Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hält die Beschwerde für materiell unbegründet und weist sie daher ab.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 24.04.2008 - 10:42:00