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Berner Regierungsrat unterstützt „Keine Verjährungsfrist für Schwerstverbrecher“

Der Regierungsrat unterstützt die Vorlage zur Standesinitiative des Kantons St.Gallen „Keine Verjährungsfrist für Schwerstverbrecher“.

Die Initiative fordert, dass Mord künftig zu den unverjährbaren Straftaten zählt. Begründet wird die Forderung damit, dass mit neuen Technologien Straftaten heute über einen viel längeren Zeitraum nachgewiesen werden können.

Zudem werde durch die Aufhebung der Verjährung auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz gestärkt. Der Regierungsrat stimmt der vorgeschlagenen Gesetzesänderung zu und beantragt zudem, die Fristen der Verfolgungsverjährung für alle schweren Verbrechen grundsätzlich zu überprüfen, gegebenenfalls zu verlängern und aufeinander abzustimmen.

Die Verjährungsfristen erscheinen mit Blick auf die technologischen und kriminologischen Entwicklungen sowie auf das in der Bevölkerung bestehende Strafbedürfnis als zu kurz und nicht mehr zeitgemäss.

 

Quelle: Kanton Bern
Titelbild: Symbolbild © Vector Tradition – shutterstock.com

BernBern / 04.04.2024 - 09:39:46