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Bern BE: Frau (52) transportiert 26 Kilo Heroin in die Schweiz

Bern BE: Frau (52) transportiert 26 Kilo Heroin in die Schweiz

Die Kantonspolizei Bern hat im April 2021 umfangreiche Ermittlungen zu einem organisierten Betäubungsmittelhandel abgeschlossen. Eine Frau hat mutmasslich über 26 Kilogramm Heroingemisch und rund sechs Kilogramm Kokaingemisch in die Schweiz eingeführt, weitergegeben und dafür Geld eingezogen.

Im April 2021 konnten durch die Kantonspolizei Bern umfangreiche Ermittlungen im Zusammenhang mit einem international organisierten Heroin- und Kokainhandel abgeschlossen werden. Erste Verdachtsmomente auf einen Drogenhandel ergaben sich anfangs 2020. Unter der Leitung der Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben konnte eine 52-jährige Frau identifiziert werden, welche im Verdacht stand, grössere Mengen Betäubungsmittel aus Deutschland in die Schweiz einzuführen und diese weiterzugeben.

Am 19. August 2020 konnte die Frau im Rahmen einer gezielten Aktion in Urtenen-Schönbühl nach einer Fluchtfahrt angehalten werden. Sie wurde daraufhin in Untersuchungshaft versetzt. Gestützt auf Erkenntnisse der Kantonspolizei Bern wurden gleichentags auch in Deutschland im Landkreis Waldshut im Bundesland Baden-Württemberg Hausdurchsuchungen durchgeführt und über sechs Kilogramm Heroingemisch, rund 300 Gramm Kokaingemisch und Bargeld sichergestellt. Drei Männer wurden festgenommen. Die Verfahren gegen sie wurden in Deutschland geführt und sind abgeschlossen.

Die Erkenntnisse der umfangreichen Ermittlungen haben schliesslich ergeben, dass die 52-Jährige von Mitte Juni bis zur Anhaltung insgesamt über 26 Kilogramm Heroingemisch und rund sechs Kilogramm Kokaingemisch von Deutschland in die Schweiz transportiert und vorwiegend im Kanton Bern an Drogenverkäufer weitergegeben haben dürfte.

Neun Drogenverkäufer konnten im Kanton Bern ebenfalls angehalten und in separaten Verfahren der Justiz zugeführt werden. Die Beschuldigte soll Drogengeld von insgesamt über 800’000 Franken eingesammelt und nach Deutschland gebracht haben. Sie muss sich unter anderem wegen qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Geldwäscherei und Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz vor der Justiz verantworten.

Kapo BE

BernBern / 28.04.2021 - 14:07:53