«Berechnungsfehler kann nicht Einsturzursache sein»
Trogen. Im Strafprozess um den Einsturz eines Brücken-Lehrgerüsts in Bühler im Dezember 2006 hat die Verteidigung den Freispruch des angeschuldigten Bauingenieur gefordert.
Die Anklage hatte dem 52-jährigen Ingenieur vorgeworfen, er habe die Berechnungen für das Lehrgerüst der Brücke ungenügend geprüft. Der Mann musste sich deshalb am Montag, 25. Februar, vor dem Ausserrhoder Kantonsgericht verantworten. Das Urteil steht noch aus.
100 000 Franken Sachschaden
Das Lehrgerüst für die neue Göbsimühlebrücke über den Rotbach mit 20 Metern Spannweite war während der Bauarbeiten in sich zusammengebrochen und ins Bachbett gekracht. Verletzt wurde niemand. Sechs Bauarbeiter, die mit Betonieren der Brückenplatte beschäftigt waren, konnten sich retten. Es entstand Sachschaden von rund 100 000 Franken.
Ein Subunternehmer hatte das Gerüst berechnet und erstellt. Der angeschuldigte Bauingenieur einer anderen Firma überprüfte die Statik des Gerüsts. Das habe er ungenügend getan, warf ihm die Anklage vor.
Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 70 Franken und einer Busse von 500 Franken verurteilt. Diese Strafverfügung focht er an.
Die Staatsanwaltschaft forderte einen Schuldspruch wegen fahrlässiger Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde, eventuell wegen fahrlässiger Verursachung eines Einsturzes.
Freispruch gefordert
Der Verteidiger kritisierte das Untersuchungsverfahren scharf: Der Untersuchungsrichter sei «offensichtlich befangen» gewesen. Er forderte einen Freispruch: Das Lehrgerüst sei lang vor Erreichen der Maximallast zusammengekracht. Ein Berechnungsfehler könne gar nicht die Einsturzursache sein.
Der Unternehmer habe für das Lehrgerüst verrostetes Material verwendet: Das desolate Material sei Ursache des Einsturzes. Rostiges Material und eventuell ein unzweckmässiger Arbeitsvorgang beim Betonieren hätten das Gerüst zum Knicken gebracht.
Ein Lehrgerüst sei kein «Bauwerk», sagte der Verteidiger. Es liege kein Fall vor, wie beim Deckeneinsturz im Hallenbad Uster. Ein Lehrgerüst sei ein Arbeitsinstrument: Dafür gebe es keine «Regeln der Baukunde». Der angeschuldigte Ingenieur sagte im Schlusswort: «Ich fühle mich nach wie vor unschuldig.»
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