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Beitritt zur IVSE beantragt

AR. Die Regierung beantragt den Beitritt zur IVSE. Diese regelt die Aufnahme von Personen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen in Einrichtugen ausserhalb des Wohnkantons.

Die Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE) ist ein Konkordat, das die Aufnahme von Personen mit besonderen Betreuungs- und Förderungsbedürfnissen in geeigneten Einrichtungen ausserhalb ihres Wohnkantons ermöglicht. Es geht dabei um zahlreiche Institutionen: Kinder- und Jugendheime, Werkstätten und Wohnheime für Erwachsene mit Behinderungen, stationäre Therapie- und Rehabilitationsangebote im Suchtbereich sowie Sonderschulen. Mit der IVSE regeln die Kantone untereinander wie die Kosten für den Aufenthalt in ausserkantonalen Institutionen berechnet und vergütet werden.

Für den Kanton Appenzell Ausserrhoden ist die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich der sozialen Einrichtungen sehr wichtig. Einerseits hat es im Kanton selber überdurchschnittlich viele Institutionen, in denen zahlreiche Menschen aus anderen Kantonen wohnen und arbeiten. Diese Institutionen sind auch wirtschaftlich von grosser Bedeutung. Andererseits sind viele Ausserrhoderinnen und Ausserrhoder auf eine ihrer besonderen Situation entsprechende ausserkantonale Platzierung angewiesen.

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat den Beitritt zu sämtlichen Bereichen der IVSE, welche die bisherige interkantonale Heimvereinbarung (IHV) ablöst. Im Hinblick auf die Neugestaltung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen NFA wird die IVSE noch Anpassungen erfahren. Das Kantonsparlament wird sich voraussichtlich an seiner Sitzung vom 19. März 2007 in 1. Lesung mit der Materie befassen.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 07.02.2007 - 14:00:00