Beitritt zum Stipendienkonkordat möglich
St.Gallen. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat die Diskussion über das Stipendienkonkordat abgeschlossen und unterbreitet dieses den Kantonen zur Ratifikation.
Der Kanton St.Gallen hat das Konkordat aktiv und erfolgreich mitgestaltet. Dank einem gutgeheissenen Antrag zu den Elternbeiträgen ist für ihn ein Beitritt realistisch geworden.
Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) hat der Bund die Stipendienpolitik weitgehend den Kantonen überlassen. Dies war für die Kantone Anlass, im Rahmen der EDK ein Konkordat vorzubereiten, um die Ausbildungsbeihilfen soweit sinnvoll zu harmonisieren. Das Stipendienkonkordat steht im Dienst der Chancengerechtigkeit und formuliert Grundsätze und Mindeststandards. Die EDK hat heute (2. Juli 2009) über das Konkordat im Detail informiert (www.edk.ch).
Im letzten Jahr war ein erster Entwurf des Stipendienkonkordates in der Vernehmlassung. Damals war unter anderem vorgesehen, bei der Stipendienberechnung die obligatorischen Eigenleistungen der Studierenden preiszugeben und ausserdem die Berücksichtigung des Einkommens der Eltern zwingend teilweise auszuschliessen. Dies hätte dem Kanton St.Gallen den Beitritt zum Konkordat verunmöglicht, weil seine Verfassung Elternbeiträge vorschreibt und weil jährliche Mehrkosten von rund elf Millionen Franken zu erwarten gewesen wären. Die St.Galler Regierung musste daher den damaligen Entwurf ablehnen, obwohl sie eine Stipendienharmonisierung stets befürwortete.
Aktive Mitarbeit der St.Galler Vertretung
Inzwischen hat die EDK den Konkordatsentwurf bereinigt. Seine Mängel sind behoben worden. Der Kanton St.Gallen hat sich aktiv in die Bereinigung eingebracht. Der Vorsteher des Bildungsdepartementes, Regierungsrat Stefan Kölliker, hat in der EDK insbesondere einen Antrag gestellt, wonach eine teilweise eltern-unabhängige Stipendienbemessung nicht obligatorisch, sondern fakultativ sein soll. Die Plenarversammlung der EDK hat diesem Antrag zugestimmt und damit die Voraussetzungen geschaffen, dass der Kanton St.Gallen dem Stipendienkonkordat beitreten kann. Elternbeiträge sind bildungsökonomisch sinnvoll und für einen nicht finanzstarken Kanton wie den Kanton St.Gallen unverzichtbar. Ihre Abschaffung gehört nicht zum zwingenden Grundbestand eines Konkordates.
Die St.Galler Regierung wird sich zu gegebener Zeit mit dem Beitritt zum Stipendienkonkordat befassen. Auch wenn nun an der obligatorischen Eigenleistung und an der konsequenten Anrechnung des Elterneinkommens festgehalten werden kann, werden mit dem Beitritt jährliche Mehrkosten von rund 700’000 Franken verbunden sein. Diese ergeben sich wegen höherer jährlicher Maximalansätze für die Stipendien (St.Gallen bisher: einheitlich 13’000 Franken; Stipendienkonkordat: 12’000 Franken für Berufs- und Mittelschulen, 16’000 Franken für Hochschulen). Zuständig für den Konkordatsbeitritt ist die Regierung. Der Beitrittsbeschluss der Regierung muss durch den Kantonsrat genehmigt werden. Der parlamentarische Genehmigungsbeschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.
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