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Beitragsregelung wird fortgeführt

AI. Die Standeskommission hat beschlossen, die bisherige Beitragsregelung fortzuführen. Somit haben die Arbeitgeber 2009 weiterhin 1.7 Prozent der AHV-pflichtigen Lohnsumme zu leisten.

Das von der Landsgemeinde am 27. April 2008 angenommene Gesetz über die Familienzulagen (FZG) enthält in Art. 6 die Rechtsgrundlage für Beitragsleistungen der Arbeitgebenden an die Finanzierung der Familienzulagen für die Arbeitnehmenden. Der Beitragssatz wird von der Standeskommission auf Antrag des zuständigen Organs der Durchführungsstelle festgelegt. Die Standeskommission hat beschlossen, die bisherige Beitragsregelung fortzuführen. Somit haben die Arbeitgeber 2009 weiterhin 1.7 Prozent der AHV-pflichtigen Lohnsumme zu leisten. Der Beschluss wurde rückwirkend auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt.

Vernehmlassungen
• Regulierung der Bücherpreise
Die Standeskommission begrüsst die von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vorgeschlagene Sicherung der Buchpreisbindung in der Schweiz. Eine entsprechende Gesetzesänderung wird positiv beurteilt. Der Verzicht auf eine Preisbindung könnte die Buchhandlung in Appenzell gefährden und macht es appenzellischen Autoren schwer, sich im nationalen oder internationalen Markt Gehör zu verschaffen.

• Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe / Verteilschlüssel des Vorabanteils für die Kantone mit Berg- und Randgebieten
Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) hat den Kantonen Vorschläge zur Anpassung von Höhe und Verteilung des Vorabanteils der Berg- und Randgebiete am Kantonsanteil an der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zur Stellungnahme unterbreitet. Dabei geht es darum, dass der Vorabanteil aus der LSVA von 20 Prozent, welcher den Rand- und Berggebieten bisher ausgerichtet worden ist, abgebaut werden soll. Dem Kanton Appenzell I.Rh. würden damit weniger LSVA-Gelder zufliessen.

Die Standeskommission lehnt die vom ARE vorgeschlagene Anpassung des Verteilschlüssels am Vorabanteil des Reinertrages der LSVA ab, da die Gründe für die vorgeschlagene Reduktion nicht nachvollzogen werden können. Sie verlangt, dass der Vorab¬anteil bei 20 % belassen wird.

• Güterkontrollgesetz
Der Bundesrat möchte das Bundesgesetz über die Kontrolle zivil und militärisch verwendbarer Güter sowie besonderer militärischer Güter (Güterkontrollgesetz) anpassen. Die Bewilligungsvoraussetzungen sollen geändert werden. Nach heutiger Regelung hat der Bundesrat bei bestimmten Gütern keine Möglichkeit, eine Ausfuhrbewilligung zu verweigern. Zur Wahrung von wesentlichen Landesinteressen möchte er nun eine entsprechende Handhabe erhalten. Die Standeskommission hat gegen diese Anpassung nichts einzuwenden.

Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden / 06.02.2009 - 08:54:00