• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Beiträge für denkmalpflegerische Massnahmen

Bühler. Der Gemeinderat entspricht einem Gesuch der Kommission für Denkmalpflege und beschliesst einen zusätzlichen Beitrag in der Höhe von 12'700 Franken.

Bereits im Oktober 2007 hat der Gemeinderat 20’600 Franken bewilligt. Es handelt sich dabei um gesetzliche Beiträge an die anrechenbaren Kosten für die Fassadensanierung des Hauses Roland und Claudia Egger-Knecht, Oberweningen (Wohnhaus «Schlatter», Dorf 41, Bühler). Auch diese zusätzliche Beitragsleistung wird dem Konto «Landschafts- und Ortsbildschutz» belastet, welches jährlich aus Rückstellungen eines Anteils der Handänderungssteuern gespiesen wird.

Gemäss der Verordnung über Beiträge an Denkmalpflege-, Natur- und Heimatschutzmassnahmen hat der Kanton einen Drittel, die Gemeinde zwei Drittel der anrechenbaren Kosten zu übernehmen. Die Denkmalpflege wird nach Bauende die Arbeiten abnehmen. Sobald dies geschehen ist, und zusätzlich die Abrechnung vorliegt sowie der Grundbucheintrag erfolgt ist, können die entsprechenden Beträge ausbezahlt werden. Bild in Grossansicht

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 23.07.2008 - 09:51:00