Bei mehr «Swissness» auch an die Konsumenten denken
TG. Der Regierungsrat unterstützt im Grundsatz das Projekt «Swissness» des Bundes. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort.
Bei «Swissness» geht es darum, den Schutz der Bezeichnung «Schweiz» und des Schweizerkreuzes zu stärken. Bei der Bezeichnung von Lebensmitteln beantragt der Regierungsrat allerdings Korrekturen zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten.
Der Revisionsentwurf zum Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben enthält Kriterien zur präziseren Bestimmung der geografischen Herkunft eines Produkts. Zudem sollen neue Instrumente den Schutz der Herkunftsangaben in der Schweiz und im Ausland verstärken. Herkunftsangaben, die auf einen geografischen Ursprung hinweisen, der für eine besondere Qualität, den Ruf oder eine andere Eigenschaft der Ware ursächlich ist (sogenannte geografische Angaben), sollen neu auch für nicht-landwirtschaftliche Waren in ein Register aufgenommen werden können. Solche geografische Angaben sowie Ursprungsbezeichnungen sollen schliesslich unter strengen Voraussetzungen als Garantie- oder Kollektivmarken in das Markenregister eintragen werden können. Der Revisionsentwurf des Bundesgesetzes zum Schutz öffentlicher Wappen und anderer öffentlicher Zeichen sieht vor, dass das Schweizer Wappen (Schweizerkreuz in einem Wappenschild) der Eidgenossenschaft vorbehalten ist und nur von dieser selbst oder von ihren Einheiten verwendet werden darf. Die Schweizer Fahne und das Schweizerkreuz hingegen dürfen von allen gebraucht werden, wenn das bezeichnete Produkt tatsächlich aus der Schweiz stammt.
Die vorgeschlagenen Neuerungen erachtet der Regierungsrat grundsätzlich als sinnvoll und nötig. Allerdings beantragt er, Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände, die der Lebensmittelgesetzgebung unterstehen, vom Geltungsbereich des Markenschutzgesetzes auszuschliessen. Im Markenschutzgesetz soll nämlich die Pflicht zur Angabe des Produktionslandes aufgehoben werden. Die Information der Konsumentinnen und Konsumenten würde dadurch nach Ansicht des Regierungsrates massiv verschlechtert.
Ebenso sieht die neue Regelung vor, dass viele Lebensmittel, insbesondere Mischungen verschiedener Produkte wie zum Beispiel vorgeschnittener Salat, dessen Zutaten aus unterschiedlichen Ländern stammen, weder mit einem Hinweis auf die Schweiz noch mit jenem auf die Herkunftsländer der Zutaten bezeichnet werden dürfte. Die Produkte würden «herkunftsfrei», was wiederum die Information der Konsumentinnen und Konsumenten verschlechtern würde.
Im Weiteren bemängelt der Regierungsrat die vorgesehene Abhängigkeit der Herkunft von aktuellen Rohstoffpreisen. Gemäss dieser Ausrichtung der Kennzeichnung «Schweiz» dürfte bei tiefen Rohstoffpreisen ein verarbeitetes Produkt als Schweizer Produkt bezeichnet werden, bei hohen Rohstoffpreisen hingegen wäre das gleiche Produkt kein Schweizer Produkt mehr.
Die Spezialregelungen für Produkte, die traditionell als «Schweizer Produkte» anerkannt sind, genügt nach Ansicht des Regierungsrates nicht. Neben der Spezialregelung für die Herkunft der Schweizer Schokolade müssten aus Gründen der Rechtssicherheit wahrscheinlich weitere solche Spezialregelungen getroffen werden, damit typisch schweizerische Produkte, die mehrheitlich aus ausländischen Rohstoffen hergestellt werden, weiterhin als «Schweizer Produkte» gekennzeichnet werden dürften.
Bemängelt wird auch die erschwerte Bezeichnung landwirtschaftlicher Produkte aus der Schweiz als «Schweizer Produkt». Gemäss der vorgeschlagenen Neuregelung dürften landwirtschaftliche Produkte nicht mehr als «Schweizer Produkte» bezeichnet werden, wenn die Setzlinge dazu importiert worden sind, was heute in den meisten Fällen so ist. Diese Produkte wachsen zwar auf Schweizer Böden, wären aber keine «Schweizer Produkte» mehr. Das wäre weder für die Produzenten noch für die Konsumenten nachvollziehbar, schreibt der Regierungsrat.
Schliesslich merkt der Regierungsrat an, dass die vorgeschlagenen Änderungen der Zielsetzung des Bundesrates widersprächen, die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen denjenigen der EU anzupassen.



























