Bei Kontrolle Deliktsgut entdeckt
Rümlang/ZH. Montag, 9. Februar 2015. Ende Januar stellten Grenzwächter bei der Kontrolle eines Fahrzeuges beim Flughafengefängnis Zürich mutmassliches Deliktsgut aus Ladendiebstählen fest. Ein Mann war zudem mit einem Einreiseverbot für die Schweiz belegt.
Am Donnerstagnachmittag, 29. Januar 2015, führten Mitarbeitende des Grenzwachtkorps eine Patrouillenfahrt am Grenzzaun des Flughafens Zürich durch. Dabei kontrollierten sie auf dem Besucherparkplatz des Flughafengefängnisses den Insassen eines in der Schweiz immatrikulierten Personenwagens.
Bei der Überprüfung des 36-jährigen Armeniers stellten sie fest, dass für den Mann ein Einreiseverbot in die Schweiz besteht. Im Fahrzeug fanden die Grenzwächter diverse Waren im Wert von über 1400 Franken.
Der Mann gab an, auf seine beiden Mitfahrer zu warten, welche im Gefängnis einen Kollegen besuchten. Kurze Zeit später konnten diese, zwei Armenier im Alter von 20 und 28 Jahren, beim Verlassen des Gefängnisses ebenfalls kontrolliert werden.
Die drei Männer besassen keine Belege für die im Fahrzeug gefundenen Waren. Aufgrund des Verdachts, dass es sich bei diesen um Deliktsgut aus Ladendiebstählen handelt, wurde das Trio der Kantonspolizei Zürich übergeben.