Behinderter Albaner dreimal nicht eingebürgert
Oberriet/SG. Einem 35-jährigen behinderten Albaner ist von der Bürgerversammlung zum dritten Mal die Einbürgerung verwehrt worden. Die Fachstelle Égalité Handicap wehrt sich gegen die Diskriminierung behinderter Menschen.
Vertreter von Égalité Handicap wohnten am Freitag letzter Woche der Bürgerversammlung bei, wie es in der Mitteilung von heute heisst. Die Ablehnung der Einbürgerung sei sowohl auf die Herkunft des Gesuchstellers als auch auf dessen Behinderung zurückzuführen; aus diesen Gründen handle es sich um eine Mehrfachdiskriminierung.
Beim ersten Versuch des Albaners, der auf einen Rollstuhl angewiesen ist, wurde die Ablehnung der Einbürgerung laut Égalité Handicap nicht begründet. Beim zweiten Anlauf sei das Gesuch neben fremdenfeindlichen Motiven auch deshalb abgelehnt worden, weil der Mann «so zu sagen vom Staat lebe», schreibt die Fachstelle für Behinderte.
Eine Abstimmungsbeschwerde gegen den Entscheid der Bürgerversammlung wurde vom Departement des Innern des Kantons St. Gallen gutgeheissen. Nun scheiterte der Albaner im dritten Anlauf. Die Fachstelle Égalité Handicap fordert nun, weil der Fall von Oberriet nicht der einzige sei, eine neue Einbürgerungsregel.
Abstimmung am 17. Mai
Im Kanton St. Gallen ist eine solche aufgegleist; das Stimmvolk entscheidet am 17. Mai über einen Nachtrag zur Kantonsverfassung. Bei einem Ja des Souveräns können Entscheide der Einbürgerungsräte in Zukunft nur noch schriftlich und begründet angefochten werden.
Diese Form der Einsprache können alle Stimmberechtigten einreichen, nachdem die Entscheide der paritätisch zusammengestellten Einbürgerungsräte amtlich publiziert wurden.
Die begründete Einsprache muss der Person, die eingebürgert werden will, mitgeteilt werden, um ihr rechtliches Gehör zu gewähren. Wird eine Einsprache für gültig erklärt, stimmen danach entweder die Bürgerversammlung oder das Gemeindeparlament (St. Gallen, Wil, Gossau) über das Gesuch um Einbürgerung ab.



























