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Bedingte Geldstrafe wegen vorgetäuschten Banküberfalls

St. Gallen. Ein ehemaliger Raiffeisen-Kundenberater hat im Februar 2008 einen spektakulären Banküberfall vorgetäuscht.

Der 22-jährige Mann ist am Mittwoch vom Kreisgericht St. Gallen zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt worden.

Mit ihrem Urteil folgte die Einzelrichterin den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Sie verurteilte den Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen à 70 Franken und einer Busse von 500 Franken. Sie sprach den Mann der mehrfachen Veruntreuung, der Irreführung der Rechtspflege und des falschen Alarms für schuldig.

Von Geldsorgen geplagt
An Schranken bestritt der Angeschuldigte die ihm vorgeworfenen Taten nicht. Die beantragte Strafe sei angemessen, sagte er. Er habe die Taten begangen, weil ihm sein Vater gedroht hatte, ihn aus dem Haus zu werfen, sobald Betreibungen reinflattern würden. Der Angestellte der Raiffeisenbank St. Gallen-Winkeln hatte Geldsorgen.

Im Januar und Februar 2008 hatte der Kundenberater vier Mal in die Kasse der Raiffeisenbank St. Gallen-Winkeln gegriffen und insgesamt rund 6000 Franken an sich genommen, um Schulden zu tilgen und private Befürfnisse zu decken, wie er vor Gericht erklärte.

Am 28. Februar wollte er dann einen grösseren Coup landen. Er entnahm nach Feierabend aus zwei Kassen etwas mehr als 124 000 Franken, packte das Geld in einen Plastiksack und trug diesen zu einem in der Nähe abstellten Auto. Nachdem er den Sack im Kofferraum des Wagens versteckt hatte, ging er retour zur Bank.

Er fesselte sich mit Kabelbindern und band sich den Oberschenkel mit einem Gurt ab. Um 20 Uhr drückte er den Geiselnahme-Alarm. Als niemand reagierte, löste er nach 20 Minuten auch den Überfallalarm aus. Und wieder zeigte sich der damals 21-jährige Mann ungeduldig – er befreite sich selber und wählte telefonisch den
Polizeinotruf.

Beruhigungsspritze gesetzt
Als die Polizei bei der Bank eintraf, schilderte der Mann den Beamten den spektakulären «Überfall». Zwei mit Sturmhauben maskierte Männer hätten ihn bei seinem Auto mit einer Faustfeuerwaffe bedroht und zur Rückkehr in die Bank gezwungen. Zur Beruhigung hätten sie ihm eine Spritze in den Oberschenkel gesetzt.
Ihre Brutalität hätten die Räuber auch dadurch zum Ausdruck gebracht, indem sie ihm Bilder seiner Familienangehörigen vorhielten und drohten, diesen etwas anzutun, falls er nicht pariere.

Diese abenteuerlichen Schilderungen gab er noch am gleichen Abend der Polizei zu Protokoll, das er auch unterschrieb. Geständig Als ihm die Polizisten wenige Stunden später mitteilten, er sei wegen Verdachts
der Irreführung der Rechtspflege festgenommen, gestand der Mann, die Geschichte
erfunden zu haben.

Er sass den folgenden Tag in Untersuchungshaft. Seinen Bank-Job war er los und auch seine Feldweibel-Laufbahn beim Militär erfuhr darauf ein Ende. Neben der Busse von 500 Franken hat der gegenwärtig arbeitslose Mann die Verfahrenskosten und Zivilforderungen seiner ehemaligen Arbeitgeberin in der Höhe von rund 40 000 Franken zu bezahlen.

Die Richterin sagte in ihrer kurzen Urteilsbegründung zum Angeklagten, er sei bloss mit einer Geldstrafe davon gekommen, weil er ein umfassendes Geständnis abgelegt und keine Vorstrafen habe.

St.GallenSt.Gallen / 20.05.2009 - 11:33:56