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Bedingte Geldstrafe für Margrit Kessler

St.Gallen. Margrit Kessler, die Präsidentin von SPO Patientenschutz, muss wegen einer Falschaussage im «Fall Lange» 2000 Franken Busse zahlen.

Das Bundesgericht weist eine Beschwerde der SPO-Frau gegen ein Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen ab. Neben der Busse hatte das Kantonsgericht St. Gallen Margrit Kessler im Juni dieses Jahrs wegen der Falschaussage auch zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 180 Franken verurteilt.

Jahrelanger Rechtsstreit
Der Rechtsstreit zwischen Margrit Kessler und Jochen Lange, Chefarzt Chirurgie am Kantonsspital St. Gallen, dauert bald ein Jahrzehnt. Dabei geht es neben anderen Punkten um den Tod einer Patientin im Jahr 1998 fünf Tage nach einer bis dahin nur an Tieren erprobten Bauchspülung mit dem Wirkstoff Methylenblau. Kessler machte den Fall öffentlich und wurde deswegen von Jochen Lange angezeigt.

2005 wurde Kessler vom Kreisgericht St. Gallen der falschen Anschuldigung, der falschen Zeugenaussage und der üblen Nachrede schuldig gesprochen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Gegen dieses Urteil appellierte Kessler. Das Kantonsgericht St. Gallen krempelte das Urteil im März 2007 um und sprach Margrit Kessler von sämtlichen Vorwürfen frei.

Das wiederum passte der St. Galler Staatsanwaltschaft nicht. Sie zog das Urteil vors Bundesgericht. Dieses stützte das Urteil des Kantonsgerichts, wies es aber im Punkt der Falschaussage zurück. Deswegen hatte das Kantonsgericht den Fall erneut zu beurteilen und revidierte sein erstes Urteil im Punkt der Falschaussage.

Der Anwalt Kesslers sprach von einer «fragwürdigen Machtdemonstration». Margrit Kessler zog das Urteil erneut vor das Bundesgericht, das ihre Beschwerde mit seinem Urteil vom 2. Dezember abgewiesen hat.

Falschen Namen genannt Kesslers Falschaussage bezieht sich auf das Methylenblau. Sie hatte im Prozess als Zeugin ausgesagt, der Kantonsapotheker habe ihr gegenüber gesagt, im Zusammenhang mit der Verabreichung des Stoffs nachgefragt zu haben, ob er die Bestellung des Mittels aus dem Operationssaal auch wirklich richtig verstanden habe.

Der Kantonsapotheker war aber zur Zeit der Operation in den Ferien. Das Gespräch mit dem Operationsteam führte in Tat und Wahrheit der Stellvertreter des Kantonsapothekers. Wer Kessler vom Gespräch erzählt hatte, ist unklar. Nach Auffassung des Kantons- und jetzt auch des Bundesgerichts klar nicht der Kantonsapotheker.

Der St. Galler Chirurgie-Chefarzt Jochen Lange hatte ebenfalls vor Gericht gestanden. Er wurde von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen, die Strafverfahren gegen ihn wurden eingestellt.

St.GallenSt.Gallen / 11.12.2008 - 13:50:35