Baureglement revidiert
Reute. Der Gemeinderat führt zur Zeit eine Volksdiskussion zur Teilrevision des Baureglements und der Aenderung des Gemeinderichtplans durch. Diverse Bauprojekte konnten Ende Jahr abgeschlossen und abgerechnet werden.
Im Januar 2009 unterstehen die Totalrevision des Baureglements und die Aenderung des Gemeinderichtplans der Volksdiskussion. Die Totalrevision des Baureglements beinhaltet vor allem die Anpassung des Gemeindebaureglements an die kantonale Gesetzgebung.
Das kantonale Baugesetz AR sieht vor, dass sämtliche kommunale Baureglemente vereinheitlicht werden sollen. Der Gemeinderat und die Arbeitsgruppe Baureglement haben in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro ERR, Herisau, das Baureglement entsprechend überarbeitet.
Als wohl grösste Aenderung gegenüber dem heute geltenden Baureglement ist die Einführung einer Ausnützungsziffer, welche die Verhältniszahl zwischen Grundstückfläche und Wohnfläche darstellt. Die Aenderung des Gemeinderichtplans beinhaltet vor allem die Redimensionierung Ortsbildschutzzone im Bereich Unterdorf und die Entlassung des Wohnhauses Dorf 11 als geschütztes Kulturobjekt.
Der Regierungsrat von Appenzell-Ausserrhoden hat im letzten Jahr die Gemeinden aufgefordert, ihre Ortsbildschutzzonen und geschützten Objekte zu überdenken und sie allenfalls aus dem Schutz zu entlassen, wo er keinen Sinn mehr macht.
Der Gemeinderat Reute ist diesem Vorschlag gefolgt und hat die Ortsplanungsinstrumente angepasst.
Am 21. Januar, 20.15 Uhr findet zu diesen beiden Themen eine öffentliche Orientierungsversammlung statt. Der Gemeinderat Reute wird detaillierte über beide Volksdiskussionen informieren.
Die Unterlagen dazu liegen am Schalter der Gemeindekanzlei Reute auf.
Der Gemeinderat Reute freut sich auf die rege Teilnahme an der öffentlichen Orientierungsversammlung und der Volksdiskussion.



























