Bauland für über 20 Einfamilienhäuser
Heiden. Die äusserst repräsentative Lage am Hasenbüchel kann mit rund 20 Einfamilienhäusern überbaut werden.
Grundeigentümer und Gemeinderat haben miteinander den Quartierplan Hasenbüchel erarbeitet. Der Gemeinderat hat den Sondernutzungsplan verabschiedet und legt ihn vom 19. November bis 20. Dezember öffentlich auf. Der Quartierplan regelt die Erschliessung, sieht in den beiden obersten Bautiefen Flachdachbauten vor und lässt dafür Mehrlängen zu.
Gestützt auf das Erschliessungsprogramm der Gemeinde Heiden ging von den Grundeigentümern im Gebiet Hasenbüchel der Wunsch aus, dieses Gebiet möglichst bald erschliessen und überbauen zu können. Anfangs September 2006 hat der Gemeinderat Heiden der damaligen Planungskommission den Auftrag erteilt, unter Beizug des Planungsbüros Eigenmann Rey Rietmann, Herisau, den «Quartierplan Hasenbüchel» zu erstellen.
Dieser Quartierplan wurde in enger Zusammenarbeit mit den Grundeigentümern erarbeitet. Die Ergebnisse der Vorprüfung beim Kanton wurden mit dem Planungsamt diskutiert und bereinigt. Die Grundeigentümer konnten sich Ende Oktober abschliessend zum Quartierplan einbringen. Der Plan fand dabei ihre Zustimmung.
Ein möglichst offener Quartierplan
Der Gemeinderat hat den Quartierplan nun zuhanden der öffentlichen Auflage erlassen und die Kommission Planung und Baubewilligung beauftragt, die nötigen Rechtsverfahren durchzuführen und nach deren Abschluss den Gestaltungsplan zur Genehmigung an das Departement Bau und Umwelt einzureichen. Der Quartierplan ist seit dem 19. November öffentlich aufgelegt. Die Auflagefrist läuft bis zum 20. Dezember.
Das Planungsgebiet ist für den Bau individueller Einfamilienhäuser vorgesehen. Die Gemeinde wie auch die Grundeigentümer sind übereingekommen, dass ein möglichst offener Quartierplan erlassen werden soll, welcher sich im Wesentlichen an den Regelbauvorschriften orientiert und sich auf die Regelung der Erschliessung und wenige Bestimmungen zur Bebauung und Gestaltung beschränken soll.
Bebauungsstudien als Basis
Der Quartierplan basiert dementsprechend nicht auf einem konkreten Bauprojekt. Dennoch wurden als Grundlage für den Quartierplanentwurf verschiedene generelle Bebauungsstudien, Vorprojektstudien für einzelne Wohnbauten, das Strassenvorprojekt sowie etliche Schnitte und 3D-Analysen zur Bestimmung der Höhenlage sowie der ortsbaulichen Einpassung erarbeitet. Das vom Ingenieurbüro Wälli AG, Heiden, mit allen erforderlichen Längen- und Querprofilen im Jahr 2006 erarbeitete Strassenvorprojekt basiert auf den Vorgaben des Richtplanes.
Obwohl bereits verschiedene Bebauungsstudien und Vorprojekte für mögliche Gebäude vorliegen, wird bewusst auf die Festsetzung eines bestimmten Bebauungskonzeptes verzichtet.
In diesem topographisch schwierigen Nordhanggebiet, welches bei entsprechender Gebäudeanordnung aber hohe Aussichtsqualitäten aufweist, möchte die Gemeinde Heiden den Gestaltungsspielraum der künftigen Bauherren nur insoweit einschränken, dass in den beiden obersten Bautiefen Flachdachbauten vorgeschrieben werden. Dafür sind Mehrlängen gegenüber den Regelbauvorschriften möglich.
Verpflichtung zum Flachdach
Der exponierten Lage wird dennoch in verschiedener Hinsicht Rechnung getragen. In den besonders exponierten Baubereichen wird die maximale Gebäudehöhe in absoluten Metern über Meer festgelegt. Damit ist einerseits gegen oben eine maximale Gebäudeausdehnung definiert, welche kaum Interpretationsspielraum zulässt. Andererseits wird in der steilen Nordlage mit der Höhen-Abstufung pro Baubereich und der Verpflichtung zum Flachdach eine optimale Besonnung respektive Aussicht gewährleistet.
Der besonderen Lage und Exponiertheit des Baugebietes Hasenbühl kann damit weit besser Rechnung getragen werden, als dies mit den Bestimmungen für traditionelle Einfamilienhäuser der Fall wäre.
Die Verpflichtung zum Flachdach mag auf den ersten Blick als für das Landschaftsbild problematisch empfunden werden. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass Flachdachbauten in diesem Gebiet (mit der Klinik am Rosenberg und den angrenzenden Mehrfamilienhäusern) seit langem das Erscheinungsbild beherrschen und die Regelbauweise oft ein weit unruhigeres Dachlandschaftsbild ergibt.
Interessenten können die detaillierten Unterlagen mit den Sonderbauvorschriften auf dem Bauamt der Gemeinde Heiden im zweiten Obergeschoss des Rathauses einsehen. Die Anstösser des Plangebietes wurden an einer separaten Orientierungsversammlung vor der öffentlichen Auflage informiert. Einsprachen gegen den Quartierplan Hasenbüchel können während der Auflagefrist beim Gemeinderat erhoben werden.



























