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Basis für die elektronische Stimmabgabe schaffen

TG. Das Stimmregister für Auslandschweizer soll künftig beim Kanton statt bei den Gemeinden geführt werden. Damit will die Regierung die Voraussetzungen für eine elektronische Stimmabgabe schaffen.

Wie die Kantonsregierung in ihrer am Freitag veröffentlichten Botschaft zur Änderung des Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht schreibt, entstünden dem Kanton dadurch Kosten von jährlich etwa 100 000 Franken.

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sind nur auf eidgenössischer Ebene stimmberechtigt. Wenn sie ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sie sich bei der Schweizer Vertretung im betreffenden Land melden.

Die Botschaften oder Konsulate leiten die Meldungen an die Stimmgemeinde weiter. Im Thurgau führt bisher jede politische Gemeinde das Stimmregister für die rund 2400 im Thurgau stimmberechtigten Auslandschweizerinnen und -schweizer.

Stimmunterlagen kommen zu spät oder gar nicht an
Ihnen wird vor jeder eidgenössischen Abstimmung das Stimmmaterial per Luftpost oder auf dem Landweg zugeschickt. Dieses bleibt manchmal unterwegs zu lange liegen oder kommt gar nicht an.

Auslandschweizerorganisationen fordern deshalb seit einiger Zeit, die Auslandschweizerinnen und -schweizer in die Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe über das Internet miteinzubeziehen. Der Bund hat nun zum 1. Januar 2009 eine neue Bestimmung in Kraft gesetzt, welche die Kantone verpflichtet, die Voraussetzungen dafür zu schaffen.

ThurgauThurgau / 13.02.2009 - 09:09:00