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Bahnhofvorfahrt der Stadt St.Gallen verbessert

St.Gallen/SG. Mittwoch, 23. März 2016. Die Stadt St.Gallen realisiert gemeinsam mit der CityParking St.Gallen AG eine Tarifanpassung für die Bahnhofvorfahrt. Die unterirdische Bahnhofvorfahrt wurde zudem besser signalisiert und markiert. Auf den Taxistandplätzen an der Lagerstrasse ist bis auf Weiteres das Halten, nicht aber das Parkieren, für den privaten Individualverkehr erlaubt. Bäume auf dem Vorplatz der Fachhochschule werten den Raum zusätzlich auf.

Die unterirdische Bahnhofvorfahrt im Cityparking Bahnhof grenzt unmittelbar an die Bahnhofunterführung und dient dem Bringen und Abholen von Bahnreisenden. Bislang war dies in der Bahnhofvorfahrt und der angrenzenden Kurzparkingzone während der ersten fünf Minuten kostenlos. Ein längeres Parkieren von bis zu 30 Minuten kostete 2.00 Franken.

Diese Regelung wurde teilweise als wenig kundenfreundlich wahrgenommen. Entgegenkommenderweise hat sich die Parkhausbetreiberin, die CityParking St.Gallen AG, bereit erklärt, künftig einen abgestuften Gebührentarif anzuwenden, der insbesondere das gebührenfreie Abstellen der Fahrzeuge während der ersten zehn Minuten ermöglicht. Auch die darauf folgenden Parkminuten werden günstiger.

Folgende Tarife werden auf den 1. Mai 2016 eingeführt und gelten vorerst bis Ende 2016:

bis 10 Minuten: kostenlos
11. bis 20. Minute: CHF 0.50
21. bis 30. Minute: + CHF 1.00
31. bis 60. Minute: + CHF 1.50         
ab 60. Minute: + CHF 2.00 je 30 Minuten

Das Parkieren auf den Plätzen der Bahnhofvorfahrt oder der angrenzenden Kurzparkingzone kostet somit in der ersten Stunde 3.00 Franken. Für längeres Parkieren empfiehlt sich, das Parking im 3. oder 4. UG für 2.40 Franken pro Stunde zu benutzen.

Mit der Ausdehnung der gebührenfreien Parkzeit und der Tarifreduktion für kurzzeitiges Parkieren soll dem Bedürfnis von Bahnreisenden Rechnung getragen werden und die unterirdische Bahnhofvorfahrt an Attraktivität gewinnen.

Weiter wurde die unterirdische Bahnhofvorfahrt besser signalisiert und markiert. Ziel ist, dass motorisierte Verkehrsteilnehmende sie besser finden und konsequent nutzen.

In den vergangenen Monaten wurde in verschiedenen Medien das Halteverbot an der Lagerstrasse thematisiert. Bemängelt wurde unter anderem, dass auf den gelb markierten Taxistandplätzen selten ein Taxi stehe und die Standplätze deshalb vielfach ungenutzt blieben.

Diesem Umstand wird vorübergehend mit einer "pragmatischen" Nutzungskombination Rechnung getragen. Da die Taxistandplätze erst mit der nächsten Bauphase Ende 2016 auf der Südseite des Bahnhofes voraussichtlich voll belegt sein werden, wird bis dahin mit einer entsprechenden Neumarkierung für den privaten Individualverkehr das Halten, nicht aber das Parkieren, auf den Taxistandplätzen erlaubt. Damit ist bis mindestens Ende dieses Jahres das Ein- und Aussteigenlassen von Personen möglich.

Zu beachten ist, dass Taxis in der Nutzung der Taxistandplätze nicht behindert werden dürfen; die Örtlichkeit also gegebenenfalls unverzüglich freigegeben werden muss.

Die Stadtpolizei hat mit diversen Taxiunternehmen Gespräche geführt und alle Taxiunternehmen mittels Brief über die neue Regelung informiert. Ausserhalb der Taxistandplätze gilt weiterhin die bestehende Halteverbotsregelung. Auch der Carparkplatz darf weiterhin nur von Gesellschaftswagen genutzt werden. Ende 2016 werden die Verkehrssituation an der Lagerstrasse und die neuen Tarife für die Bahnhofvorfahrt neu beurteilt.

Auf dem Vorplatz der Fachhochschule wurden anfangs dieser Woche sechs Meter hohe Schwarz-Birken in „Big-Bag“-Behältern aufgestellt. Die Direktion Bau und Planung hat zusammen mit der Fachhochschule beschlossen, für die nächsten Jahre eine praktische und kostengünstige Lösung umzusetzen.

Die mobile Begrünung lockert den Platz atmosphärisch auf und erhöht die Aufenthaltsqualität. Das Big-Bag-System erlaubt es, die Bäume mobil und flexibel anzuordnen und somit auf die verschiedenen Funktionen die der Platz zu erfüllen hat, einzugehen.

St.GallenSt.Gallen / 24.03.2016 - 06:49:42