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Baar ZG: Töfffahrer (18) verliert nach Raserfahrt seinen Fahrausweis

Die Zuger Polizei hat einen Motorradfahrer aus dem Verkehr gezogen, der mit massiv überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war.

Der 18-Jährige musste seinen Lernfahrausweis abgeben und wird zur Anzeige gebracht.

Am vergangenen Dienstagabend (2. April 2024), kurz vor 23:00 Uhr, hat eine semistationäre Geschwindigkeitsmessanlage auf der Mühlegasse in der Gemeinde Baar, einen Motorradfahrer registriert, der mit einer Netto-Geschwindigkeit von 73 km/h unterwegs war. Der Lenker überschritt somit die auf diesem Streckenabschnitt erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 43 Stundenkilometer.

Die Ermittlungen der Zuger Polizei ergaben, dass es sich beim Fahrer um einen 18-jährigen Mann handelt. Er zeigte sich in der Befragung geständig und kooperativ. Der Lernfahrausweis wurde ihm zuhanden der Administrativbehörde (Strassenverkehrsamt) abgenommen.

Aufgrund der begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung handelt es sich um ein Raserdelikt . Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug hat daher ein Strafverfahren eröffnet.

 

Quelle: Zuger Polizei
Titelbild: Symbolbild © Zuger Polizei

Kantonspolizei / 10.04.2024 - 08:22:49