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Baar ZG: Senior (80) auf Trottoir von Elektro-Trottinett angefahren und verletzt

Ein junger E-Scooter-Fahrer hat einen älteren Mann auf dem Trottoir erfasst. Der 80-Jährige wurde verletzt.

Die Polizei ruft die Regeln für Trendfahrzeuge in Erinnerung.

Am Mittwochmittag (5. April 2023), kurz nach 12:30 Uhr, ist ein 80-jähriger Fussgänger auf dem Trottoir beim Kreisel Neugasse/Weststrasse in Baar von einem Jugendlichen auf einem Elektro-Stehroller angefahren worden. Der Senior wurde dabei erheblich verletzt und musste sich für mehrere Tage in Spitalpflege begeben. Die Ermittlungen der Polizei ergaben, dass der beschuldigte Jugendliche keine Fahrberechtigung für den Elektro-Stehroller hat. Denn er ist erst 13 Jahre alt und E-Scooter dürfen erst ab 14 Jahren mit der Mofaprüfung gefahren werden.

Zudem war der Stehroller nicht für den Strassenverkehr zugelassen. Der 13-Jährige muss sich bei der Jugendanwaltschaft wegen mehrerer Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz verantworten. Angezeigt wurde auch der Vater des Jungen, weil er ihm den nicht vorschriftsgemässen Stehroller trotz fehlender Fahrberechtigung überlassen hatte. Der E-Scooter bleibt gemäss Anordnung der Jugendanwaltschaft sichergestellt.

Regeln rund um Trendfahrzeuge

Für E-Scooter mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gelten die gleichen Regeln wie für Fahrräder:

  • Das Fahren auf dem Trottoir ist verboten. Mit E-Scootern muss man auf Radwegen oder Fahrradstreifen fahren. Fehlt ein Fahrradstreifen, muss die Strasse benützt werden.
  • Die E-Scooter müssen mit einer Vorder- und Hinterbremse, einem Rück- und Vorderlicht sowie einer Klingel oder Glocke ausgerüstet sein.
  • Jugendliche von 14 bis 16 Jahren benötigen den Führerausweis Kategorie G oder M (ab 16 Jahren ist kein Führerausweis erforderlich).
  • Ein Kontrollschild ist nicht nötig.
  • Das Tragen eines Helms ist nicht obligatorisch. Aus Sicherheitsgründen wird aber empfohlen, einen Kopfschutz zu tragen.
  • Die E-Scooter sind für eine Person zugelassen, somit dürfen nicht zwei oder mehrere Personen gleichzeitig auf einem Fahrgerät unterwegs sein.
  • Beim Kauf ist zwingend darauf zu achten, ob das Trendfahrzeug für den Strassenverkehr zugelassen ist.

 

Quelle: Zuger Polizei
Bildquelle: Zuger Polizei

+Instagram-CH / 20.04.2023 - 15:11:54