Auto geriet auf Gegenfahrbahn

Beckenried/NW. Donnerstag, 11. Dezember 2014. In der Nacht auf Donnerstag geriet ein in Richtung Beckenried verkehrender Lenker am Ende des Tunnels auf die Gegenfahrbahn. Anschliessend überquerte er beim Nordportal den Mittelstreifen und setzte seine Fahrt als „Geisterfahrer“ fort. Glücklicherweise herrschte nur wenig Gegenverkehr, so dass niemand konkret gefährdet wurde.

Die Südröhre des Seelisbergtunnels wurde während der Nacht wegen Unterhaltsarbeiten gesperrt. Aus diesem Grund führte man die Fahrzeuglenkenden in Richtung Altdorf vor dem Tunnel über das Vorportal in die Nordröhre.

Ein ausländischer Fahrzeuglenker war am Donnerstagmorgen, ca. 02.10 Uhr, auf dem Normalstreifen der im Gegenverkehr geführten Röhre Richtung Beckenried unterwegs.

Zirka 300 Meter vor dem Tunnelende steuerte er seinen Lieferwagen mit Anhänger auf die Gegenfahrbahn und missachtete dabei mehrere Rotlichter. Als er das Nordportal erreicht hatte, überquerte er den Mittelstreifen und fuhr ein kurzes Stück als „Geisterfahrer“ auf dem Überholstreifen der Fahrbahn Richtung Süden weiter.

Nach ca. 100 Metern bemerkte er seinen Irrtum, hielt er an und legte den Rückwärtsgang ein, um sich aus der Gefahrenzone zu bringen. Anschliessend setzte er seine Fahrt korrekt Richtung Beckenried fort.

Da die Widerhandlung von den Überwachungskameras festgehalten worden war, konnte der beteiligte Lenker wenig später angehalten werden. Der 38-Jährige gab an, dass er wegen der Vornahme einer Verrichtung abgelenkt gewesen und deshalb auf die Gegenfahrbahn geraten sei.

Anhand der aufgezeichneten Bilder war ersichtlich, dass sich zum Zeitpunkt des gefährlichen Manövers ein anderes Fahrzeug aus Richtung Beckenried der Stelle genähert hatte. Da die be- troffene Person seine Geschwindigkeit bereits verlangsamt hatte und auf dem Normalstreifen verkehrte, wurde sie zum Zeitpunkt des Kreuzens nicht konkret gefährdet.

Der fehlbare Lenker wurde zu Handen der Staatsanwaltschaft Nidwalden angezeigt. Nebst einer Busse muss er auch mit einem Administrativverfahren rechnen.

Nidwalden / 15.12.2014 - 07:25:48
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