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Austritt einer Flüssigkeit im Werk Schweizerhalle Novartis: sechs Verletzte

Muttenz/BL. Im Werk Schweizerhalle der Novartis AG kam es am Dienstag, 11. Dezember 2012, gegen 11.40 Uhr, zum Austritt einer ätzenden Flüssigkeit.

Der Zwischenfall ereignete sich innerhalb eines Pharma-Produktionsbetriebes. Davon betroffen waren insgesamt 13 Personen, sechs davon wurden verletzt und mussten, da sie über starken Hustenreiz klagten, in umliegende Spitäler eingeliefert werden. Sieben weitere Personen wurden vor Ort medizinisch betreut. Alle sechs Personen, welche vorübergehend stationär in Spitälern behandelt und überwacht worden waren, konnten das Spital bis am Dienstagabend, 11. Dezember 2012, beschwerdefrei verlassen. Seitens Novartis werden mit den betroffenen Personen individuelle Nachuntersuchungen und gemeinsame Nachbesprechungen durchgeführt.

Gemäss den bisherigen Erkenntnissen liefen einige wenige Liter einer ätzenden Flüssigkeit aus. Dadurch gab es eine entsprechende Reaktion, aus welcher Gas entstand, das zu Reizungen der Schleimhäute führt. Das Ereignis war ausserhalb des Firmengeländes von Novartis Schweizerhalle nicht wahrnehmbar. Intern sowie extern umgehend vorgenommene Messungen ergaben allesamt negative Ergebnisse; für Mensch und Umwelt ausserhalb des betroffenen Produktionsgebäudes bestand zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr.

Dank dem Gebäude-Entlüftungssystem konnte das betroffene Gebäude entlüftet und in den Normalzustand gebracht werden. Die Ursache ist Gegenstand der nun laufenden Ermittlungen. Technisch gesehen, war ein Rührkessel dieser Produktionsanlage vom Zwischenfall betroffen.

Bei den sechs hospitalisierten Personen handelt es sich um fünf Personen einer externen Reinigungsfirma sowie um einen Mitarbeitenden von Novartis.

Vor Ort im Einsatz standen die Feuerwehr Johnson Controls, die Sanitäten Liestal und Basel sowie die Polizei Basel-Landschaft.

WICHTIGE ANMERKUNG
Im Kanton Basel-Landschaft liegt bei Chemie-Ereignissen die Informationsführung explizit immer und ausschliesslich bei den Behörden und nicht beim betroffenen Unternehmen.

Dies ist in der Kantonalen Störfallverordnung entsprechend geregelt. Es ist demnach also nicht so, dass das betroffene Unternehmen keine Stellung nehmen will, sondern dass die Informationsführung wie oben aufgezeigt klar geregelt ist.

Basel-LandschaftBasel-Landschaft / 11.12.2012 - 16:04:23