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Ausserrhoder Richtplan nachgeführt

Der Regierungsrat hat die Nachführungen des kantonalen Richtplans in Kraft gesetzt. Wichtige Anpassungen erfolgen bei der Neuregelung zum Siedlungsgebiet.

Der aktuelle kantonale Richtplan wurde Ende der 90er-Jahre erarbeitet. Er trat am 1. Januar 2002 in Kraft und wurde seither nicht überprüft. In den letzen Monaten aktualisierte das kantonale Planungsamt die Inhalte, und der Bundesrat genehmigte diese im April. Der Ausserrhoder Regierungsrat erhielt somit grünes Licht und setzte den nachgeführten Richtplan auf Anfang Monat in Kraft. Behörden, Organisationen und Interessierte werden bald mit den Nachführungsdokumenten bedient.

Umsetzung einfacher
Die grösste Anpassung des Richtplans erfolgt im Bereich Siedlung/Bauzonengrösse. Bisher wurden Siedlungen nach Einwohnerzahlen und Bauzonenflächen pro Gemeinde begrenzt. Viele Gemeinden hatten aber beim Umsetzen der als starr empfundenen Regelung Schwierigkeiten. Bei der neuen Regelung werden die Grundsätze des Bundesgesetzes über die Raumplanung direkt als Hauptkriterien verwendet. So kann nur Land der Bauzone zugeteilt werden, das innert 15 Jahren benötigt und erschlossen wird. Bei der Ausarbeitung der Zonenpläne haben die Gemeinden auch in Zukunft die Dimensionierung der Bauzonen nachzuweisen und müssen bei zusätzlicher Schaffung vielleicht auch Auszonungen von nicht erhältlichen oder weniger geeigneten Bauzonen vornehmen. Sie können aber den Umfang an die tatsächliche Einwohnerentwicklung und den Raumbedarf anpassen. Bis 2010 erarbeitet der Kanton zudem ein Siedlungsentwicklungskonzept.

Handlungsspielräume präzisiert
Auch beim Kapitel „Standplätze für Fahrende“ erfolgen Anpassungen. Das Departement Bau und Umwelt soll abklären, ob es weitere rechtliche Grundlagen bedarf, um die heutigen Standplätze für Fahrende in Herisau und Teufen zu sichern. Weiter sind die Möglichkeiten für Geländeverbesserungen und die Handlungsspielräume in der Bewilligung von einfachen Aushubverwertungen ausgeweitet worden. Zudem ist die Praxis für die Erteilung der Bewilligungen für Mobilfunkantennen neu umschrieben. Neu ist auch die Verbindung A1-Herisau-Hundwil-Appenzell als Anbindung des Appenzellerlands ans Nationalstrassennetz aufgeführt. Ein Muss, denn diese Verbindung ist im „Sachplan Verkehr“ des Bundes als „Strasse von nationaler Bedeutung“ kategorisiert. Neben Anpassungen für den Privatverkehr findet auch der öffentliche Verkehr Eingang im nachgeführten Richtplan. So ist zum Beispiel die geplante Durchmesserlinie Trogen-Stadt St.Gallen-Teufen der Appenzellerbahn als richtungsweisende Entwicklung bezeichnet.

Wichtiges Instrument
Der kantonale Richtplan ist ein wichtiges, vom Bund vorgeschriebenes Führungsinstrument, das die räumliche Entwicklung vorgibt. Der Richtplan des Kantons Appenzell Ausserrhoden beinhaltet Aussagen zu Siedlung, Verkehr, Landschaft sowie Ver- und Entsorgung. Er richtet sich verbindlich an Kantons- und Gemeindebehörden. Für Grundeigentümer können die enthaltenen Aussagen aber keine direkte Wirkung entfalten. Dafür ist eine Umsetzung nötig wie zum Beispiel im Zonenplan der Gemeinde.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 04.06.2008 - 09:05:00