Ausserrhoder Nein zum Bundesgesetz-Entwurf
Im Sommer schickte das eidgenössische Finanzdepartement den Entwurf für die Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) zur Vernehmlassung an die Kantone.
Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden lehnt den Entwurf in aller Deutlichkeit ab – und stellt sich damit hinter die Vernehmlassungsantwort der schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK).
Bis anhin haben Kantone die öffentliche Beschaffung selber geregelt. Mit der Totalrevision des BöB will der Bund diese nun zentralistisch regeln und vereinfachen. Laut der Ausserrhoder Regierung bewirke das revidierte Gesetz kaum das Angestrebte, sondern eröffne beispielsweise ungelöste Rechtsetzungsprobleme für die Kantone: So führen die Formulierung von Bestimmungen für Bund und Kantone zu einer Fülle neuer Erlasse, die durch die Kantone erarbeitet werden müssen. Damit wäre der grösste Vorteil des heutigen Konkordats zunichte gemacht, nämlich die weitgehend bereits bestehende Harmonisierung auf Ebene Kanton und Gemeinden. Und diese unterstützt die Ausserrhoder Regierung konsequent.