Ausserrhoder Energiegesetz in Vernehmlassung

Herisau/AR. Die Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden schickt das überarbeitete Energiegesetz in die Vernehmlassung.

Revidiert wird es, weil das Bundesrecht geändert hat und die harmonisierten Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich überarbeitet worden sind. Aber auch, weil das kantonale Energiekonzept eine Anpassung erfordert.

Änderungen im eidgenössischen Energiegesetz sowie in den von der Konferenz der Energiedirektoren (EnDK) verabschiedeten harmonisierten Mustervorschriften im Energiebereich (MuKEn) erfordern die Anpassung der kantonalen Energiegesetzgebung. Gesetzliche Änderungen drängen sich aber auch aufgrund des kantonalen Energiekonzepts 2008 – 2015 auf.

So soll beispielsweise im Bereich des Wärmeschutzes von neuen Gebäuden eine Annäherung an den Minergie-Standard erfolgen. In Appenzell Ausserrhoden bedeutet dies eine Senkung des Energieverbrauchs um einen Drittel gegenüber dem heutigen Neubau-Standard. Aber auch Heizungen im Freien dürfen neu nur bei ausgewiesenem Bedarf erstellt werden. Sie müssen – wie die beheizten Freiluftbäder – grundsätzlich mit erneuerbaren Energien oder Abwärme betrieben werden. Neu sollen auch die Grenzwerte der überarbeiteten Norm SIA 380/1 «Thermische Energie im Hochbau» für alle Bauten und die Norm SIA 380/4 «Elektrische Energie im Hochbau» für grössere Dienstleistungsbauten als verbindlich erklärt werden.

Finanzierung des Energiefonds regeln
Die Revision wird zudem genutzt, um eine gesetzliche Grundlage für einen Energiefonds zu schaffen. Der Energiefonds bezweckt die Sicherstellung der Finanzierung von energiepolitischen Fördermassnahmen. Der Fonds wird durch allgemeine Staatsmittel und Beiträge des Bundes und Dritter geäufnet.

Bis zum 18. Dezember 2009 haben Parteien, Gemeinden und Verbände sowie interessierte Kreise die Möglichkeit, sich zum Entwurf des Energiegesetzes äussern. Die Vernehmlassungsunterlagen können abgerufen werden unter www.ar.ch/vernehmlassungen.

Appenzell Ausserrhoden / 25.09.2009 - 09:28:12
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