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Ausserrhoden will Platz 1

AR. Auf die Unternehmungsgewinne sind markant tiefe Steuern sowie eine Teilsteuerung der Dividenden geplant - die Ausserrhoder Regierung will schweizweit an die Spitze.

Appenzell Ausserrhoden will mehr Firmensitze in den Kanton bringen – um dieses Ziel zu erreichen, wurde nun die Revision des Steuergesetzes verabschiedet. «Unser Kanton schrumpft immer noch; pro Einwohner fallen immer mehr Fixkosten an. Dies macht sich vor allem im Schulbereich bemerkbar», sagt der Ausserrhoder Finanzminister Köbi Frei. Darum wollen die Verantwortlichen nun höhere Steuerabzüge für Kinder und deren Ausbildung erreichen. Im Weiteren sollen Vermögen und Kapitalleistungen mit Vorsorgecharakter tiefer besteuert werden.

Neue Arbeitsplätze
Dass das neue Steuergesetz nur ein Element für die Erreichung der Ziele ist, dessen ist sich Frei bewusst: «Es braucht noch mehr; auch im Bereich der Wirtschaftsstrategie muss einiges getan werden. Ausserrhoden muss wieder wachsen.» Eine Wettbewerbssituation der Steuergesetzrevision fände man schliesslich fast überall. Mit dem Zuzug von Kapitalgesellschaften wird erwartet, dass neben zusätzlichen Steuereinnahmen auch neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Somit bringen die Einkommen der Arbeitnehmer einen weiteren Steuerbetrag. In nächster Zeit sollen so die Lücken, die durch die Steuerausfälle verursacht wurden, gefüllt werden. Somit wird ein Mehrbetrag angestrebt, der künftig eine Senkung der Steuern mit sich ziehen soll.

Neue Firmen anlocken
Ausserrhoden will in der Schweiz den ersten Platz erreichen, wenn es um Unternehmensbesteuerung geht. Die Gewinne von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sollen neu einheitlich zu sechs Prozent besteuert werden. Hinzu kommt noch die direkte Bundessteuer; dies ergibt einen Prozentsatz von 12,5 Prozent. Mit dieser Erneuerung will der Kanton vor allem neue Firmen anlocken und bestehende erhalten. «Mittelständige Firmen sollen bei uns die passende Infrastruktur finden», sagt Frei.

Beispiel Obwalden
Vor allem Familien und Wohneigentümer werden mit dem Steuergesetz entlastet; dies hat jedoch Steuerausfälle von 5,9 Millionen Franken zur Folge. Bei den Ausbildungskosten beispielsweise können neu bis 12’000 Franken abgezogen werden; die Kinderabzüge bei Schulpflichtigen wird von 5’500 Franken auf 6’000 Franken erhöht. Bei der Besteuerung von Vermögen- und Kapitalleistungen betragen wird mit 2,2 Millionen Franken gerechnet. Bei den Unternehmensgewinnen und den Dividenden, die neu nur noch zu einem Teilsatz von 60 Prozent besteuert werden müssen, werden die Steuereinnahmen rund neun Millionen Franken geringer ausfallen. Dieser Ausfall soll – anhand des Beispiels vom Kanton Obwalden – innert kurzer Zeit durch Neuansiedlungen von Kapitalgesellschaften kompensiert werden.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 04.04.2007 - 17:03:00