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Ausserrhoden will an die Spitze

AR. Die Besteuerung der Unternehmensgewinne in Ausserrhoden soll halbiert und auf einen einheitlichen Satz von 6,6 Prozent gesenkt werden.

Im Nachgang zur Aufhebung der Volksabstimmung vom 21. Mai 2006 zum Nationalbankgesetz hat der Regierungsrat am 10. Oktober 2006 über das weitere Vorgehen entschieden und informiert.

Er erteilte dem Departement Finanzen den Auftrag, einerseits ein Gesetz über die Verwendung eines Anteils von 52 Millionen Franken am ausserordentlichen Nationalbankgewinn (Nationalbankgold-Gesetz) auszuarbeiten, und andererseits eine Teilrevision des Steuergesetzes vorzubereiten.

Steuergesetz
Der Regierungsrat hat an der Sitzung vom 9. Januar 2007 die Teilrevision des Steuergesetzes genehmigt und das Departement Finanzen beauftragt, die Vernehmlassung durchzuführen. Sie dauert bis zum 1. März.

An der Zielsetzung, dass Ausserrhoden ein attraktives Steuerdomizil werden soll, hat der Regierungsrat festgehalten. Die vorliegende Steuergesetzrevision legt den Schwerpunkt bei der Entlastung der Familien und Wohneigentümer, wie sie auch von den beiden Postulaten der SP und der FDP gefordert wurde. Degressiven Steuerformen sind nicht mehr enthalten.

Ziel ist der 1. Rang
Um die Steuerausfälle langfristig zu kompensieren, setzt der Regierungsrat bei der Unternehmensbesteuerung ein markantes Zeichen. Ausserrhoden soll an der Spitze bei der Besteuerung der Unternehmensgewinne in der Schweiz mithalten können. Neu soll ein einheitlicher Satz von 6,6% gelten. Dies bedeutet, dass Ausserrhoden sich zusammen mit Obwalden schweizweit auf dem 1. Rang der Unternehmensbesteuerung platzieren wird.

Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass mit einer attraktiven Unternehmensbesteuerung eine Zuwanderung von Unternehmen bewirkt werden kann. Tiefe Steuersätze auf den Gewinnen sollen für Unternehmen Anreiz sein, nach Ausserrhoden zu ziehen und zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen. Dies wiederum bringt zusätzliche Einwohner und Steuererträge aus Erwerbseinkommen.

Die geplanten steuerlichen Massnahmen sollen beitragen, dass bestehendes Steuersubstrat nicht abwandert und neues dazu kommt. Damit werden die berechneten Steuerausfälle aufgefangen und Mehreinnahmen erzielt. Das erlaubt in einem späteren Zeitpunkt weitere steuerliche Entlastungen.

Verwendung der Nationalbankgewinne
Weil das neue Nationalbankgold-Gesetz die unbestrittene und vom Volk gutgeheissene Verwendung wieder aufnimmt, hat der Regierungsrat im Dezember darauf verzichtet, eine Vernehmlassung durchzuführen. Der Entwurf wurde mit den Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten besprochen.

Die Gemeinden erhalten 51 Millionen Franken für den Schuldenabbau und zur Gegenfinanzierung der Steuerausfälle infolge der Steuergesetzrevision. 1 Million wird in den Kulturfonds gelegt. Aufgrund der Finanzkompetenzen gemäss Kantonsverfassung wird das Nationalbankgold-Gesetz im Herbst 2007 dem Volk zur Abstimmung unterbreitet.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 13.01.2007 - 13:05:00