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Ausserrhoden mit Finanzierung nicht einverstanden

AR. Der Bundesrat hat im Sommer den Entwurf zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz in die Vernehmlassung geschickt.

Der Ausserrhoder Regierungsrat ist erfreut über die Aufnahme des Zubringers Appenzellerland ins Grundnetz und stimmt dem Entwurf grundsätzlich zu. Mit der Finanzierung der Netzergänzung durch Kürzung der Global- und nicht werkgebundenen Beiträge ist er hingegen nicht einverstanden. Die Ausserrhoder Regierung teilt damit die Meinung der meisten Kantone.

Das Strassen-Grundnetz der Schweiz umfasst alle Autobahnen und wichtige Autostrassen. Es ist nach der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) am 1. Januar 2008 in die Kompetenz des Bundes übergegangen. So ist dieses Netz zu 100% durch den Bund zu betreiben, zu unterhalten, auszubauen und zu finanzieren. Das Strassen-Ergänzungsnetz entspricht im Wesentlichen dem heutigen Schweizer Hauptstrassennetz und liegt weiterhin in der Kompetenz der Kantone. Der Bund beteiligt sich mit Globalbeiträgen an den Aufwendungen für dessen Unterhalt und Betrieb.

Aufnahme Zubringer Appenzellerland entspricht politischen Intentionen
Nach Überprüfung des bestehenden Nationalstrassennetzes beantragt der Bundesrat nun die Neuaufnahme von schweizweit rund 396 Kilometern ins Nationalstrassennetz. Dafür hat er im Sommer einen Beschlussentwurf an die Kantone zur Vernehmlassung geschickt. Die bestehende Verbindung St. Gallen Winkeln (A1) – Herisau – Hundwil – Appenzell ist darin unter dem Kriterium „Anbindung der Kantonshauptorte“ als neu aufzunehmende Nationalstrasse enthalten. Dies entspricht den politischen Intentionen Ausser- und Innerrhodens. Damit sind die Voraussetzungen gegeben, die verkehrs-technische Lage beider Kantone durch eine Umfahrung von Herisau entscheidend zu verbessern.

Die Abgabe der 11.2 km langen Ausserrhoder Strecke ins Nationalstrassennetz hat der Kanton zu entgelten; ihm entfallen ja die Aufwendungen für Betrieb und Unterhalt. Allerdings liegen die vom Bund vorgelegten Zahlen weit über den tatsächlichen Aufwendungen des kantonalen Tiefbauamtes. Anderen Kantonen geht es ähnlich. Zusammen wehren sie sich in der Vernehmlassung entsprechend und fordern den Bund auf, die Zahlen zu überprüfen.

Sonderstatus der nationalstrassenlosen Kantone
Die beiden Appenzeller Kantone erhalten jährlich Beträge aus den Mineralölsteuererträgen, da sie bis anhin keine Nationalstrassen auf ihrem Kantonsgebiet hatten. Dies als Entschädigung für die damit verbundenen fehlenden Ausgaben im Kanton für Planungs- und Bauarbeiten sowie Arbeitsplätzen in Unterhalt und Verwaltung. Mit der Aufnahme der heutigen Strasse ins Nationalstrassennetz entfallen diese Gelder. Dieser Verlust wird allerdings durch die beschriebene Entlastung bei weitem nicht wettgemacht; zumindest solange der Bund keine grösseren Ausbauten realisiert. Die beiden Appenzeller Kantone suchen nun mit dem Bund eine einvernehmliche Lösung.

Der Regierungsrat stimmt der Aufnahme der Strecke A1 – Herisau – Appenzell ins Nationalstrassennetz zwar zu, ist aber mit der Finanzierung via Kürzung der Beiträge für die Hauptstrassen nicht einverstanden. Zudem stehe die vom Bundesrat beschlossene Kostenneutralität im Widerspruch zum Grundgedanken des NFA. Die Erwägungen wurden dem Bund als Vernehmlassungsantwort eingereicht.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 21.11.2008 - 10:49:00