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Ausserrhoden begrüsst Verlängerung des GVO-Moratoriums

AR. Der Regierungsrat begrüsst die Verlängerung des GVO-Moratoriums um weitere drei Jahre. Zudem fordert er die Beibehaltung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung.

Im Dezember hat der Bund die Kantone zur Stellungnahme zur Änderung des Gentechnikgesetzes über die Verlängerung des Moratoriums für gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in der Landwirtschaft eingeladen. Der Ausserrhoder Regierungsrat begrüsst die Verlängerung des Moratoriums um weitere 3 Jahre.

Bereits im November 2005 haben Volk und Stände einem fünfjährigen Moratorium für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Pflanzen, Saatgut und Tieren für die Produktion von Lebensmitteln und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen zugestimmt. Der Bund will nun das Moratorium um weitere drei Jahre verlängern, da bis 2012 ein Nationales Forschungsprogramm läuft. Dieses soll Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen und Tieren in der Landwirtschaft abschätzen. Eine Verlängerung des Moratoriums bis zum Abschluss des Forschungsprogramms stellt sicher, dass ausreichend Zeit bleibt für die Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen und für die Umsetzung der neuesten Forschungsergebnisse im Gesetzes- und Verordnungsrecht.

Regierungsrat fordert Beibehaltung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung
Im Dezember hat der Bund den Kantonen einen Entwurf für die Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) vorgelegt. Der Ausserrhoder Regierungsrat stimmt dem Entwurf grundsätzlich zu.

Die Vollzugspraxis für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung orientiert sich an einer Empfehlung des Bundesamts für Umwelt aus dem Jahr 2002. Das Bundesgericht erachtet die Vollzugspraxis zwar immer noch als zweckmässig, hat darin aber Mängel festgestellt. Dies aufgrund eines Entscheids vom November 2007: Damals hat sich das Bundesgericht mit der Frage auseinandergesetzt, bis zu welchem gegenseitigen Abstand Mobilfunkantennen gemeinsam zu beurteilen sind. In der überarbeiteten NISV wird nun im wesentlichen der enge räumliche Zusammenhang von Antennen präzisiert; aber auch weitere Schwachstellen behoben. Nicht geändert werden die in der NISV festgelegten Anlagen- und Immissionsgrenzwerte. Damit das bestehende Schutzniveau erhalten bleibt, fordert der Ausserrhoder Regierungsrat aber zusätzlich eine Änderung der Perimeterberechnung und der Frequenzfaktoren.

Kein Referendum gegen Gesetz über Familienzulagen
Der Regierungsrat hat schon auf den 1. Januar 2009 das kantonale Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen in Kraft gesetzt, unter dem Vorbehalt, dass dagegen nicht das Referendum ergriffen wird. Diese Referendumsfrist lief unterdessen ungenutzt ab.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 12.02.2009 - 14:11:00