Ausschreitungen im Rahmen des Cupfinals: 22 Anzeigen
Bern. Nach den Ausschreitungen am Cupfinal in Bern am 20. Mai 2009 hat die Kantonspolizei Bern bisher 18 Erwachsene und vier Jugendliche angezeigt.
Gegen weitere Personen laufen die Ermittlungen noch. Im Zusammenhang mit den Vorkommnissen rund um den Cupfinal hat die Kantonspolizei bisher 18 Erwachsene und vier Jugendliche bei der Justiz angezeigt. Gegen sieben weitere Personen laufen die polizeilichen Ermittlungen noch.
Von den angezeigten Personen wurden bisher neun vom Untersuchungsrichter im Strafmandatsverfahren verurteilt. Die Urteile ergingen wegen Landfriedensbruch, Gewalt und Drohung gegen Beamte, einfache Körperverletzung begangen mit einem gefährlichen Gegenstand, Hinderung einer Amtshandlung, Widerhandlung gegen das Waffengesetz, Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz sowie diverse Übertretungen (Betäubungsmittelgesetz, kantonales Vermummungsverbot). Die ausgesprochenen Strafen reichen – je nach schwere des Delikts – von hundert Franken Busse bis zu einer unbedingten Geldstrafe in der Höhe von über 7000 Franken. Die Verurteilungen (ausser Übertretungen) werden für zehn Jahre ins Strafregister eingetragen.
Ausserdem werden viele der verzeigten Personen gestützt auf das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) mit einem einjährigen Rayonverbot für den Bereich Stade de Suisse belegt. Das heisst dass sich diese Personen während dem Zeitraum von vier Stunden vor bis vier Stunden nach einem Fussballspiel nicht in einem bezeichneten Bereich rund um das Stadion aufhalten dürfen.



























