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Ausschaffung krimineller Ausländer: Praxis bleibt bestehen

Frauenfeld. Die Thurgauer Regierung sieht keinen Anlass, die Praxis zur Wegweisung krimineller Ausländer zu ändern. Die Gesetze würden konsequent angewendet, schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf eine Interpellation von Moritz Tanner (SVP).

Der Interpellant wollte von der Regierung unter anderem wissen, ob sie bereit sei, bei kriminellen und gewalttätigen Ausländern eine härtere Wegweisungs- bzw. Ausschaffungspraxis anzuwenden. Ausserdem forderte er Auskunft darüber, was mit dem Vermögen von Ausgeschafften passiert.

«Staatliches Handeln benötigt eine gesetzliche Grundlage,» schreibt die Regierung. Die Behörden seien daher bei der Wegweisung von kriminellen Ausländern an geltende Gesetze gebunden. Es könnten nicht vermehrt Wegweisungsentscheide getroffen werden, wenn die gesetzlichen Tatbestände nicht erfüllt sind.

Eigentumsgarantie gilt auch für Ausländer
Ansonsten würden die Wegweisungsentscheide auf dem Rechtsmittelweg korrigiert. Rechtsmittel können auf dem Instanzenweg bis zum Bundesgericht weitergezogen werden oder sogar bis an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.

Diese rechtsstaatlichen Gegenbenheiten bestimmen den Aufwand und die Dauer eines Verfahrens zur Wegweisung. An der Tatkraft der Ausländerbehörden oder an ihren personellen Ressourcen fehle es nicht.

Fremdes Vermögen könne nur unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen beschlagnahmt und staatlich verwertet werden. Die Eigentumsgarantie gilt auch für ausländische Personen. Es sei nicht möglich, einfach über Vermögenswerte von weggewiesenen und ausgeschafften Ausländerinnen und Ausländern zu verfügen.

ThurgauThurgau / 15.08.2008 - 11:19:00