Aufgeschobene Freiheitsstrafe für «schweren» Jungen
Trogen/AR. Für 30 Monate muss ein heute 23-jähriger Montenegriner ins Gefängnis, falls er rückfällig wird.
Das Ausserrhoder Kantonsgericht schob die Strafe zu Gunsten einer ambulanten Therapie auf, wie es heute mitteilte. Im Februar 2005 drang der damals 19-Jährige mit einem Komplizen mit Waffengewalt in die Wohnung eines Herisauers ein. Die Räuber sprühten dem Opfer Pfefferspray ins Gesicht, überwältigten den Mann, fesselten ihn mit Klebeband, verbanden ihm die Augen, bedrohten ihn mit einer Pistole, durchsuchten die Wohnung und klauten Bargeld und was sie sonst noch in die Finger kriegten.
Tatwaffe Baseballschläger
Als der Verurteilte zu diesem Fall befragt wurde, gestand er, 2003 – damals war er 17 – mit Komplizen vor dem Casino Herisau zwei vietnamesische Staatsangehörige niedergeschlagen und beraubt zu haben. Die Vietnamesin hatte im Glücksspiel Geld gewonnen. Die Tatwaffen waren Baseballschläger. Die Beute
betrug 15 000 Franken.
Diese beiden Delikte waren nur die Spitze des Eisbergs: Bandenmässig hatte der Montenegriner mehrfach Raub und Diebstahl begangen, mit Drogen gehandelt und mit Autos ohne Führerschein Spritzfahrten unternommen, die mit Unfällen endeten. Insgesamt wurden ihm elf Tatbestände vorgeworfen.
Als 17-Jähriger drang er mit drei Komplizen in Herisau in ein Pneu-Geschäft ein und klaute Autoradios und ein Handy. Zur selben Zeit kaufte er illegal eine Pistole. Seine Bande spezialisierte sich auf den Klau von Radkappen, Antennen, Kontrollschildern und Werkzeug. In St. Gallen handelte er Kokain und Haschisch.
Auf Strolchenfahrt
Mit 17 klaute er seiner Mutter das Auto. Auf einer Strolchenfahrt beschädigte er einen Eisenpfosten. Kurz darauf knallte er im Obstmarktkreisel in Herisau in eine Signaltafel; mehrmals stahl er die Autoschlüssel seines Bruders und unternahm Spritzfahrten. Betrunken verursachte einen Verkehrsunfall.
Diesen Unfall baute er, als schon eine Strafuntersuchung gegen ihn lief. 2004 wurde er von der Jugendstaatsanwaltschaft zu einer bedingten Einschliessungsstrafe von 12 Tagen verurteilt. Einen Teil der Straftaten beging er während der Probezeit.
Schuld und Strafe
Die Anklage forderte vor drei Jahren eine Zuchthausstrafe. 2007 wurde der Montenegriner vom Ausserrhoder Kantonsgericht des mehrfachen Raubs und mehrfachen Diebstahls sowie mehrerer weiterer Delikte schuldig gesprochen.
Damals wurde lediglich der Schuldspruch gefällt. Über die Strafe und allfällige Massnahmen entschied das Kantonsgericht vergangene Woche. Inzwischen wurde zur Frage, ob der Verurteilte in eine Einrichtung für junge Erwachsene einzuweisen sei, ein Gutachten erstellt. Es beurteilt die Erfolgsaussichten einer Behandlung.
Die Freiheitsstrafe von 30 Monaten wird zu Gunsten einer ambulanten Therapie aufgeschoben. Ist diese erfolgreich, muss er die Strafe nicht absitzen. Über das weitere Vorgehen wird aber erst nach Abschluss der Therapie entschieden. Im Gutachten wurde eine Therapie empfohlen. Der Mann habe sich stabilisiert und
einen Job gefunden, sagte die Gerichtsschreiberin auf Anfrage.



























