Auf jeden Fall Mannstopp-Munition
Frauenfeld. Die Polizei soll bei ihren Schusswaffen auf jeden Fall Mannstopp-Munition verwenden dürfen. Deshalb soll in der neuen Zwangsanwendungsverordnung des Bundes auf eine Einschränkung bei dieser Munitionsart verzichtet werden.
Das verlangt die Thurgauer Regierung in ihrer Vernehmlassung zuhanden des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements zur Verordnung zum Zwangsanwendungsgesetz. Gesetz und Verordnung regeln die Anwendung von polizeilichem Zwang und polizeilichen Massnahmen im Zuständigkeitsbereich des Bundes.
In der Verordnung wird Munition mit sogenannter kontrollierter Expansionswirkung für Hand- und Faustfeuerwaffen vorgeschrieben. Die Thurgauer Regierung verweist darauf, dass es solche Munition bisher nur für zwei Faustfeuerwaffen, für Pistolen und Revolver, gibt.
Für Handfeuerwaffen wie Gewehre oder automatische Waffen gebe es solche Munition noch gar nicht. Deshalb solle auf eine solche Einschränkung verzichtet werden. Es müsse weiterhin «Munition mit Expansionswirkung» als Mannstopp-Munition eingesetzt werden dürfen.
Bei dieser handelt es sich um Munition, deren Volumen sich nach dem Eintritt in den Körper vergrössert. Sie durchschlägt den Körper nicht sondern bleibt stecken und verursacht grössere Wunden.
Sie soll dafür sorgen, dass die Verletzten nicht noch selbst zur Waffe greifen können. «Kontrollierte Expansionsmunition» bleibt dabei ganz und zerfällt nicht in einzelne Teile.



























