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Asylzentrum Landegg: Bevölkerung von Wienacht ausgetrickst

Wienacht/AR. Einmal mehr erfuhr die Bevölkerung von Wienacht aus den Medien, dass 2 Kantone und 2 Gemeinden einen Vertrag über den Betrieb eines gemeinsamen Asylzentrums abgeschlossen haben, trotz laufender rechtlicher Verfahren.

Ende Februar 2009 hatte der Kanton St.Gallen mitgeteilt, dass er in unmittelbarer Nähe des Zentrums „Alpenblick“ am 1. April 2009 ein zweites Heim mit 150-200 Plätzen eröffnen werde. Die in den Gemeinden Eggersriet (SG) und Wienacht (AR) liegenden Hälften der Liegenschaft Landegg sind als Kurzone ausgeschieden, für welche gegenüber Wohnnutzung einschränkende Nutzungsvoraussetzungen gelten. Die Kantone und Gemeinden sahen keinerlei Anlass, vom Hochbauamt des Kantons SG als Heimbetreiber aufgrund der evidenten Umnutzung und erforderlicher Anpassungen ein Baugesuch einzufordern. An einer Informationsveranstaltung vom 5. März 2009 wurde der Gemeinderat Lutzenberg-Wienacht aufgefordert, seinen rechtlichen Pflichten nachzukommen. Das Baugesuch wurde korrekterweise eingefordert und aufgelegt. Rund 20 Anrainer haben Einsprache erhoben, die hängig sind. Gleichzeitig hatten die Bewohner verlangt, das kantonale Asylzentrum nach nunmehr 20 Jahren im Sinne einer Opfersymmetrie in eine andere Ausserrhoder Gemeinde zu verlegen. Diese Forderungen haben nachträglich 175 der 230 Stimmbürger von Wienacht in einer Unterschriftensammlung bestätigt. – Nachdem Eggersriet die Notwendigkeit eines Umnutzungs- und Baugesuchs klar verneinte, hat ein Grundeigentümer ein Verfahren eingeleitet, das vom Baudepartement des Kantons SG erstinstanzlich abgelehnt wurde, mit Entzug der aufschiebenden Wirkung bei einem allfälligen Weiterzug. Das Urteil stützt sich auf die vom Kanton SG dekretierte These, der Betrieb eines Asylzentrums in einer Kurzone sei durchaus zonenkonform. Der anschliessend eingereichte Rekurs ist bei der nächsten Instanz hängig. Der Rekurrent ist entschlossen, bei einem ablehnenden Entscheid des Verwaltungsgerichts das Bundesgericht anzurufen.

Der Betrieb eines Asylantenheims verlangt von den Nachbarn viel guten Willen. Die Nähe belastet, schafft Unbehagen und schränkt die Lebensqualität ein, speziell bei älteren Personen. Diese Erfahrung haben die Dorfbewohner in den letzten 20 Jahren zur Genüge gemacht. In einem Heim dieser Art werden nicht nur friedliebende, politisch verfolgte Menschen aufgenommen, sondern auch solche, die einen lockereren Bezug zu körperlicher Gewalt haben. Im „Alpenblick“ leben bis zu 60 junge Männer unterschiedlicher Provenienz monatelang auf engem Raum zusammen, ohne Frauen und ohne berufliche Beschäftigung, die ihnen körperliche Ermüdung und psychische Ablenkung verschaffen würde. Die räumliche Enge wirkt konfliktfördernd. – Dass dies keine überzeichneten Angstbilder sind, zeigt die Realität: Ein spitalreif geschlagener RHB-Kondukteur, der für eine Fahrt Billete oder Bezahlung verlangte, Schlägereien und Messerstechereien, die bisher noch im „Alpenblick“ stattgefunden haben (in einem Fall musste die REGA spät nachts einen Notarzt einfliegen) und Diebstahl in der Umgebung zeugen davon.

SG, AR und die beiden Gemeinden haben nun ohne Rücksicht auf die laufenden Verfahren vereinbart, die Landegg über 12 Jahre als gemeinsames Asylzentrum für 125 Personen zu betreiben und das Heim „Alpenblick“ aufzuheben – nach ihrer Meinung eine grossartige „politische Lösung“, die nun für Wienacht eine echte Entlastung bedeute. Die Dorfbewohner können diese magistrale, einseitige Beurteilung nicht teilen. Tatsache ist, dass dem Dorf nun etwa 300 m weiter westlich ein Zentrum mit der zweieihalbfachen Belegung aufgezwungen wird, die vierfache Zahl der Einwohner von Wienacht-Dorf (30 Einwohner, 25 Stimmberechtigte)! Obwohl sich zukünftig einige direkte Nachbarinnen des „Alpenblick“ wieder ohne Ganzkörperbekleidung und ohne Erregung grösster „Aufmerksamkeit“ im eigenen Garten bewegen können, fühlen sich die Dorfbewohner umgangen. Insbesondere stösst sauer auf, dass Eggersriet zonenkonformere Lösungen erfolgreich verhindert hat. Verschiedene Investoren haben eine Nutzung der Landegg für Wohnzwecke untersucht und von Eggersriet klare Absagen bekommen mit der Begründung, in einer Kurzone sei kein Wohnbetrieb tolerierbar! Wusste die Gemeinde Eggersriet damals vielleicht schon von den Plänen des Kantons SG? Aehnlich lautende Bescheide bekamen Interessenten für das Oekonomiegebäude. – Sowohl für den Kanton SG als auch für Eggersriet ist die Lösung Landegg „ideal“, wie Herr Bruno Zanga, Leiter des Ausländeramtes betont hatte. Aus deren Sicht sicher begreiflich, denn das Heim liegt an der Kantonsgrenze und die Anrainer des Kantons SG sind kaum tangiert: Eggersriet liegt ca. 5 km entfernt, ohne Verkehrsanbindung.

Die vorgesehene Nutzung verstösst nach der Meinung der Wienachter gegen das st.gallische Recht, wonach in einer Kurzone nur Bauten und Anlagen zugelassen sind, „die dem Kurbetrieb oder der Erholung dienen oder bei denen weder die äussere Erscheinung noch die Benützung den Kurbetrieb und die Erholung stören“ (Art. 16 Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht). Und ein Kurbetrieb ist ein Asylzentrum in keiner Weise, wie die Dorfbewohner in den letzten 20 Jahren am eigenen Leibe erfahren haben. Sie wehren sich vehement gegen diese nach ihrer Meinung unkorrekte Rechtsauslegung. – Die Gemeinde Lutzenberg-Wienacht hat gegen einen Nachbarn der Landegg wegen der nicht genehmigten Aufstellung eines Sprudelbads im eigenen Garten eine saftige Busse mit Rückbauverpflichtung verhängt.

Alle diese  Vorkommnisse haben bei den Wienachtern das Vertrauen in das Rechtsempfinden der Behörden erschüttert. Die Bürger fühlen sich am kürzeren Hebelarm gegenüber der Verwaltung. Auch die Bezugnahme auf hausinterne Gutachten des Kantons SG hilft in keiner Weise, dieses Misstrauen abzubauen. Ist ein Rechtssystem nur dazu da, gegen die Bewohner ausgelegt zu werden oder ist auch die Verwaltung durch das Recht verpflichtet? Wer überzeugt uns davon, dass wir uns auf das Recht abstützen können? Für uns ist die Antwort klar. Wir wollen keine „Demokratur“ und kämpfen weiter.

Wienacht, 13.11.2009

Weitergehende Informationen von „Aktion pro Wienacht“:
Rolf Junkert, Unterer Kapf 624, 9405 Wienacht
Hans-Luzius Studer, Zum Stein, 9405 Wienacht
 

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 14.11.2009 - 08:26:58