Asylverfahren sollen beschleunigt werden
Frauenfeld/TG. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau befürwortet, dass die Asylverfahren beschleunigt und effizienter ausgestaltet werden. Ebenso stimmt er einer konsequenten Bekämpfung des Missbrauchs zu.
Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort betreffend Änderung des Asyl- und Ausländergesetzes zuhanden des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements.
Seit dem 1. Januar 2008 sind das revidierte Asylgesetz und das neue Ausländergesetz vollständig in Kraft. Die eingeführten Änderungen enthalten in erster Linie Verbesserungen im Vollzugsbereich, deren Umsetzung durchwegs positiv verlaufen ist. Eine glaubwürdige und wirksame Asylpolitik muss aber weiterhin die notwendigen gesetzlichen Grundlagen anpassen und bereitstellen.
Deshalb unterbreitet das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement eine weitere Revisionsvorlage für das Asyl- und Ausländergesetz. Gemäss dieser sollen beispielsweise Wehrdienstverweigerer und Deserteure nicht mehr als Flüchtlinge anerkannt, missbräuchliche politische Tätigkeiten von Flüchtlingen strafrechtlich sanktioniert und die Möglichkeit, auf einer schweizerischen Vertretung im Ausland ein Asylgesuch zu stellen, aufgehoben werden. Im Weiteren ist vorgesehen, dass Personen, die ausgewiesen werden sollen, neu nachweisen müssen, dass ihre Wegweisung aus persönlichen Gründen nicht zumutbar ist.
Der Regierungsrat ist mit den vorgeschlagenen Änderungen der beiden Gesetze grundsätzlich einverstanden. Er verlangt allerdings, dass für die erstinstanzliche Behandlung von Wiedererwägungsgesuchen Fristen gesetzt werden. Erfahrungen zeigten nämlich, dass oftmals Verzögerungen auf erstinstanzlicher Ebene für einen zu lange dauernden Aufenthalt von Asylsuchenden verantwortlich seien.
Der vorgesehene Ausschluss aus der Sozialhilfe während eines Wiedererwägungsverfahrens erscheint dem Regierungsrat konsequent und richtig. Dies könne allerdings zu einer zusätzlichen Verlagerung der Kosten auf die Kantone führen, da der Bund den Kantonen nur eine einmalige Nothilfepauschale entrichtet. Im Zusammenhang mit der Nachweispflicht der Unzumutbarkeit einer Wegweisung fordert der Regierungsrat ausserdem, dass der Bund die persönlichen Unzumutbarkeitsgründe genau umschreibt, um mehr Klarheit zu schaffen.



























