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Arbeitslosigkeit per Ende Mai 2009

AR. Die Ratskanzlei teilt die Informationen aus den Verhandlungen der Standeskommission mit.

Bei der Regionalen Arbeitsvermittlungsstelle Appenzell I.Rh. waren per Ende Mai 2009 137 Stellensuchende (Ende April 2009: 143) zu verzeichnen. Davon waren 92 (98) Personen effektiv arbeitslos. Mit einer Arbeitslosenquote von 1.22 % (1.30 %) verfügt der Kanton Appenzell I.Rh. weiterhin neben dem Kanton Uri über die niedrigste Arbeitslosenquote der Schweizer Kantone, während der Durchschnitt bei 3.4 % lag. In den Kantonen Appenzell A.Rh. und St.Gallen betrug die Arbeitslosenquote Ende Mai 2009 2.1 % bzw. 3.2 %.

Steuergesetzrevision 2010
Im Zusammenhang mit der angestrebten Steuergesetzrevision 2010 hat die Standeskommission den Bericht über die Vernehmlassungsergebnisse beraten. Im Hinblick auf die zweite Lesung der Landsgemeindevorlage im August 2009 wird die Steuerverwaltung Appenzell I.Rh. weitere Vorabklärungen machen und die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens in die Vorlage einbauen. Der Grosse Rat wird die Vorlage an seiner Oktober-Session 2009 in erster Lesung beraten.
Das von der Standeskommission mit der Revision des Steuergesetzes angestrebte Massnahmenpaket wurde von den Vernehmlassern mehrheitlich als ausgewogen betrachtet, wo-bei allerdings verschiedene Ergänzungen oder Anpassungen vorgeschlagen werden, die nun von der Steuerverwaltung noch eingehender zu verfolgen sein werden, bevor die Standes-kommission die Landsgemeindevorlage nach den Sommerferien 2009 zuhanden des Grossen Rates verabschiedet.

Erleichterte Einbürgerung
Das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement hat am 26. März 2009 in Anwendung von Art. 27 des Bürgerrechtsgesetzes die erleichterte Einbürgerung von Claudia Büchler, geboren am 1965, deutsche Staatsangehörige, Ehefrau des Ivo Edwin Büchler, von Appenzell, wohnhaft in St.Gallen, verfügt. Die genannte Person hat mit Eintritt der Rechtkraft der Verfügung das Bürgerrecht von Appenzell, das Landrecht des Kantons Appenzell I.Rh. und damit das Schweizerbürgerrecht erworben.

Delegationen
•    100 Jahre Ostschweizer Kinderspital
Das Ostschweizer Kinderspital St.Gallen feiert am 21. August 2009 in St.Gallen sein 100 Jahr-Jubiläum. Statthalter Werner Ebneter als Innerrhoder Vertreter im Stiftungsrat des Ostschweizer Kinderspitals und Säckelmeister Sepp Moser werden zur Teilnahme an den Festakt delegiert.
•    100 Jahre reformierte Kirche Appenzell
Die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Appenzell feiert am 12. und 13. September 2009 das Jubiläum zum 100-jährigen Bestehen der reformierten Kirche Appenzell. Landammann Carlo Schmid-Sutter wird die Standeskommission an diesem feierlichen Anlass vertreten.
•    7. St.Galler Management-Kongress
Die Business School in St.Gallen führt am 25. September 2009 den 7. St.Galler Manage-ment-Kongress durch. Hochkarätige Führungskräfte verschiedener Unternehmen nehmen jeweils an diesem Anlass teil. Der Einladung der Business School St.Gallen wird Landam-mann Daniel Fässler in Vertretung der Standeskommission Folge leisten.

Annullation der Belegung des Landsgemeindeplatzes
Die Standeskommission hat der Schweizer Armee gestattet, für die Schlusszeremonie des Sunmoc 2009 vom 1. Juli 2009 den Landsgemeindeplatz zur Verfügung zu stellen. Aufgrund eines Rückzugs des Gesuches durch die Schweizer Armee konnte die Belegung wieder annulliert werden. Der Landsgemeindeplatz steht somit am 1. Juli 2009 wieder zur freien Verfügung.
Werkvertrag «Vermessungswerk Ersterhebung der Gebäudeadressen»
Im Rahmen eines weiteren Teils der Erneuerung des Vermessungswerkes im Kanton Ap-penzell I.Rh. sollen in den Jahren 2009 und 2010 – wie im Leistungsauftrag mit dem Bund vereinbart – sämtliche Gebäudeadressen erhoben und in die amtliche Vermessung einge-bunden werden. Die Standeskommission hat den Werkvertrag genehmigt und die Ermächti-gung zu dessen Unterzeichnung erteilt.

Swisslos-Reingewinn 2008
Laut Bericht der Swisslos Interkantonale Landeslotterie, Basel, konnten im Geschäftsjahr 2008 die Rekordgewinne aus den beiden Vorjahren nochmals leicht übertroffen werden. Aus dem Geschäftsjahr 2008 resultiert ein verteilbarer Gewinn von 349 Millionen Franken Nach Abzug der Beiträge an den nationalen Sport kann ein Reingewinn von 323 Millionen Franken an die Kantone ver-teilt werden. Der Kanton Appenzell I.Rh. erhält vom Swisslos Reingewinn 2008 insgesamt 821’634 Franken. Diese Summe wird insbesondere zur Unterstützung der Stiftung Pro Inner¬rhoden, der Innerrhoder Kunststiftung und zur Speisung des Swisslos-Fonds sowie des Swisslos-Sportfonds verwendet, aus denen gemeinnützige Institutionen und Veranstaltungen sowie Sportvereine mit Beiträgen unterstützt werden.

Amortisationsquote 2009 des Bezirks Oberegg

Gestützt auf den Landsgemeindebeschluss betreffend den Übergang des Vermögens des Inneren Landes und des Äusseren Landes vom 28. April 1996 wird dem Bezirk Oberegg ein Beitrag an die damals noch nicht abgeschriebenen Investitionen vergütet, welche dieser für Aufgaben vorgenommen hatte, die in der Folge an den Kanton übergingen. Im Bezirk Oberegg sollen die Amortisationsquoten jährlich gutgeschrieben werden, bis der Saldo der Inves-titionsrechnung abgetragen ist. Wenn die Entwicklung der finanziellen Situation des Bezirks Oberegg es angezeigt erscheinen lasse, sollen die jährlichen Amortisationsquoten ausge-setzt werden können.

Die Rechnungen des Bezirks Oberegg haben in den Jahren 2004 bis 2008 Ertragsüber-schüsse zwischen rund 124’000 Franken und rund 325’000 Franken ergeben. Der Steuersatz konnte von 62 % im Jahre 2004 auf 49 % im Jahre 2008 stetig gesenkt werden. Mit dem gegenwärtigen Steuersatz von 49 % (42 % zuzüglich 0.7 Promille Liegenschaftssteuer) liegt der Bezirk Oberegg im Vergleich mit den übrigen Bezirken aber immer noch an letzter Stelle.
Die Standeskommission hat aufgrund dieser Daten beschlossen, dem Bezirk Oberegg die im Voranschlag 2009 vorgesehene Amortisationsquote von 130’000 Franken wiederum gutzuschreiben.

Vernehmlassungen

•    Parlamentarische Initiative «Verbot von sexuellen Verstümmelungen»
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats hat als Antwort auf die eingereichte Par-lamentarische Initiative „Verbot von sexuellen Verstümmelungen“ einen Vorentwurf zur Än-derung des Strafgesetzbuches (StGB) ausgearbeitet. Demgemäss soll in einem neuen Art. 122a StGB der Straftatbestand der Verstümmelung weiblicher Genitalien separat geregelt werden.
Die Argumente der nationalrätlichen Kommission für die Einführung dieses zusätzlichen spe-zifischen Straftatbestandes als neuer Art. 122a StGB überzeugt die Standeskommission nicht. Schon unter dem heutigen Recht ist die Verstümmelung weiblicher Genitalien zu be-strafen. Die neue Bestimmung bringt daher materiell nichts Neues. Mit der Einführung dieses Artikels würde dagegen die heutige Systematik im StGB, welche generelle Tatbestände und nicht Einzelfälle regelt, durchbrochen.
Der Standeskommission erscheint eine zielgerichtete Aufklärung, insbesondere in den be-troffenen religiösen und kulturellen Kreisen, der sinnvollere Weg zu sein als die Einführung eines zusätzlichen Art. 122a StGB. Die wichtige und zentrale Botschaft, dass Verstümme-lungen von Genitalien nach schweizerischer Rechtsordnung eine Körperverletzung darstel-len und damit strafbar sind, lässt sich auch mit dem geltenden Strafrecht klar aufzeigen. Die von der Kommission vorgeschlagene Ergänzung des Strafgesetzbuches mit einem neuen Art. 122a StGB wird daher von der Standeskommission abgelehnt.
•    Revision der Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe
Nach der Verabschiedung der Revision des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzab-gabe am 3. Oktober 2008 durch das eidgenössische Parlament soll nun auch die Verord-nung über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEV) mit einer Teilrevision an das geänderte Recht angepasst werden. Da die vorgesehenen Verordnungsänderungen im Kanton Appen-zell I.Rh. keine grösseren Auswirkungen nach sich ziehen, stimmt die Standeskommission in ihrer Stellungnahme an die Eidg. Steuerverwaltung der Revision der WPEV zu.
•    Verwaltungsgerichtsbeschwerden an das Kantonsgericht Appenzell I.Rh.
Die Standeskommission hat gegenüber dem Kantonsgericht zu drei dort anhängig gemach-ten Verwaltungsgerichtsbeschwerden gegen Rekursentscheide der Standeskommission Stellung genommen und die vollumfängliche Abweisung der Beschwerden beantragt. Es handelt sich um zwei Beschwerden gegen Entscheide der Standeskommission in Bausachen sowie eine Beschwerde gegen einen Rekursentscheid auf dem Gebiet des Zivilgesetzbu-ches.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 26.06.2009 - 09:49:10