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Appenzellerland bald rauchfrei?

Herisau. Das Volk entscheidet am 25. November, ob das Appenzllerland nun rauchfrei sein wird oder nicht.

Weil das Rauchverbot in Restaurants umstritten ist, legt der Kantonsrat die Gesetzesrevision dem Volk in zwei Varianten vor – einmal mit und einmal ohne Rauchverbot in Gaststätten. Ein doppeltes Ja ist möglich; in einer Stichfrage können die Stimmberechtigten einer Variante den Vorzug geben.

Mit einem Behördenreferendum brachte der Kantonsrat das total revidierte Gesundheitsgesetz automatisch vors Volk. Wegen des umstrittenen Rauchverbots in Gaststätten wäre ein Referendum ohnehin wahrscheinlich gewesen.

Nur noch in Fumoirs
Vorgesehen ist ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, auf Schularealen und in der Gastronomie. In Restaurants soll das Rauchen nur noch in abgeschlossenen Fumoirs gestattet sein. Ausserdem wird die Werbung für Tabak und Alkohol verboten, und Zigarettenautomaten sollen aus dem öffentlichen Raum verschwinden.

Im Kantonsrat war die Opposition gegen das Rauchverbot in Restaurants gross: Die SVP wandte sich vehement dagegen, Gastro Appenzellerland, Wirtinnen und Wirte, Turn- und Schwingerverband sowie Schützenvereine protestierten energisch.

Wegen der Gegnerschaft entschied sich der Rat für zwei Versionen, mit einem Eventualantrag, wie er zu Zeiten der Landsgemeinde häufig angewendet wurde: Um nicht die ganze Vorlage wegen des Rauchverbots in Restaurants zu gefährden, enthält der Eventualantrag den umstrittenen Artikel ohne Rauchverbot in der Gastronomie.

Kanton zahlt an Spitex
Gemäss dem neuen Gesundheitsgesetz soll die Spitex künftig durch Kanton und Gemeinden gemeinsam finanziert werden. Der Kanton zahlt einen Drittel, die Gemeinden zwei Drittel. Das ergibt Mehrkosten von 315’000 Franken.

Neu geregelt wird ausserdem die Anzeigepflicht von Gesundheitsfachpersonen bei Verbrechen oder Vergehen gegen Leib und Leben, öffentliche Gesundheit und sexuelle Integrität.


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