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Appenzell HIV-frei?

AI/AR. Seit 1988 ist am 1. Dezember Welt-Aids-Tag. Weltweit gibt es über 40 Millionen HIV positive Menschen, in St. Gallen gab es den letzten 12 Monaten rund 23 positive Tests. Und in beiden Appenzell? Angeblich keine.

Gesamtschweizerisch sind momentan laut Schätzungen der Aids-Hilfe Schweiz rund 20’000 Personen mit HIV angesteckt. Und: Jeden Tag kommen zwei neue hinzu, jeden Monat sterben sechs Menschen an den Folgen von Aids. Von einer Entwarnung kann also keine Rede sein – im Gegenteil.

Auch wenn die Gesamtzahl der Meldungen positiver HIV-Testresultate im laufenden Jahr insgesamt wahrscheinlich ungefähr gleich sein wird wie 2005, steigt sie bei Männern, die sexuell mit anderen Männern verkehren, seit 2005 an.

Dies dürfte laut dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Folge von vermehrtem Risikoverhalten sein. Aber auch sonst sind die Zahlen besorgniserregend, denn die Neuinfektionsrate verharrt seit einigen Jahren auf einem konstant hohen Wert, statt optimalerweise rückläufig zu werden.

Neuansteckungsrisiko feste Beziehung?
Die neuste Studie, die vom Bundesamt für Gesundheit in Auftrag gegeben wurde, zeigt sogar: Fast jeder zweite Neu-Infizierte steckt sich in einer festen Beziehung an, oftmals, weil man innerhalb einer festen Beziehung gar nicht an eine mögliche HIV-Gefahr denkt. Dabei kursiert offenbar auch immer noch die vorgefasste Meinung, sicherlich nicht zu einer Bevölkerungsgruppe zu gehören, die sich um HIV kümmern müsste. Ein fataler Trugschluss.

Keine (gemeldeten) Fälle für beide Appenzell
Laut BAG wurden im Kanton St. Gallen in den letzten 12 Monaten 23 neu diagnostizierte HIV-positive Tests gemeldet. Das sind rund 5 Fälle auf 100’000 Menschen. Sowohl für Innerrhoden als auch für Ausserrhoden sind keine Fälle gemolden, was aber natürlich keinesfalls heissen soll, dass es keine gegeben hat, denn erfasst sind nur die offiziell gemeldeten.

Am meisten Meldungen von Neu-Ansteckungen innerhalb der letzten 12 Monate gibt es übrigens aus Genf (79), Waadt (95) und Zürich (177).


Für die Übertragung des Virus ins Gefängnis
Die Ansteckung anderer Personen ist laut dem Schweizer Strafgesetzbuch nach wie vor strafbar. Das Strafmass kann sich zwischen einigen Monaten bedingt und mehreren Jahren unbedingt bewegen.

Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden / 01.12.2006 - 16:01:00