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Anzeigen wegen aufheulenden Motoren und unnötigem Lärm

Die Zuger Polizei hat am vergangenen Samstagabend eine Autofahrerin sowie einen Motorradlenker verzeigt, weil sie unnötigen Lärm verursacht haben. Beide müssen sich bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.

Am Samstagabend (9. Mai 2020), kurz nach 19:15 Uhr, konnten Einsatzkräfte der Zuger Polizei auf der Baarerstrasse eine Autofahrerin stoppen, die negativ aufgefallen war. Die 24-Jährige liess vor einem Lichtsignal den Motor ihres Autos mehrmals und unnötig aufheulen. Zudem beschleunigte sie beim Losfahren so stark, dass hohe Drehzahlen des Motors erreicht wurden und so wiederum unnötiger Lärm entstand.

An der gleichen Stelle, an der Kreuzung Baarer-/Gotthardstrasse, bot sich wenige Minuten zuvor das gleiche Bild auch bei einem 30-jährigen Motorradlenker.

Ein solches Fehlverhalten ist nicht nur störend, sondern auch verboten. Fahrzeuglenkende müssen gemäss dem Strassenverkehrsgesetz jede vermeidbare Belästigung von anderen Strassenbenützern sowie Anwohnern durch Lärm, Staub, Rauch und Geruch vermeiden. Ebenfalls nicht erlaubt ist das unnötige Herumfahren in Ortschaften, namentlich in Wohn- und Erholungsgebieten sowie nachts.

Die beiden Beschuldigten werden wegen Verursachens von unnötigem Lärm bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug zur Anzeige gebracht. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen droht ihnen auch der Führerausweisentzug. Zudem kann das Fahrzeug, wenn es technisch abgeändert wurde, zuhanden des Strassenverkehrsamtes beschlagnahmt werden.

Die Zuger Polizei appelliert an die Vernunft sowie die gegenseitige Rücksichtnahme und wird weiterhin entsprechende Kontrollen durchführen.

ZugZug / 11.05.2020 - 14:40:34