«Anreize zum Missbrauch verringern»
Für Doris Leuthard geht es bei der Abstimmung vom 26. September zur ALV-Revision um die Zukunft der Beschäftigten und den Erhalt einer wichtigen Stütze des Sozialversicherungssystems.
Nach dem Referat der Bundespräsidentin diskutierten am 20. August in St.Gallen auf der Pro-Seite Lukas Reimann (SVP) und Beat Jud (CVP), auf der Gegnerseite Paul Rechsteiner (SP) und Thomas Näf, Präsident des Referendumskomitees.
Die Revision der Arbeitslosenversicherung (ALV), über die am 26. September abgestimmt wird, ist umstritten. Zur Meinungsbildung und öffentlichen Diskussion luden am vergangenen Freitag das überparteiliche Ostschweizer Komitee „Sichere Arbeitslosenversicherung JA“ und die IHK St.Gallen- Appenzell in das Einstein Congress St.Gallen ein. Rund 200 Personen folgten gespannt der engagierten Diskussion der Experten.
Eine ausgewogene Mischung
«Wir brauchen eine Lösung zur Revision der ALV, die Arbeitgeber nicht schwächt und Anreize zum Missbrauch verringert», betonte Doris Leuthard in ihrem Referat.
Die Bundespräsidentin unterstrich mehrfach, dass die Revision der Arbeitslosenversicherung zwingend nötig sei. Seit 2004 verschulde sich die ALV jährlich mit rund einer Milliarde Franken. Die vorgeschlagene Revision trage dazu bei, diese finanziellen Probleme nachhaltig zu lösen. Das Paket beinhaltet Leistungskürzungen von 622 Mio. Franken und Beitragserhöhungen von 646 Mio. Franken.
Die Lohnbeiträge würden von heute 2.0 auf 2.2% erhöht. Das sei ausgewogen, fair und zweckmässig, so Doris Leuthard. Falls die Vorlage abgelehnt wird, werden die Lohnbeiträge auf 2.5% erhöht. Dann hätten alle Beschäftigten weniger Geld zur Verfügung, betonte die Bundespräsidentin. Für die Arbeitgeber würden die Lohnkosten steigen und die Wirtschaft wäre weniger konkurrenzfähig. Auch das würde sich am Ende wieder negativ auf die Arbeitnehmenden auswirken.
Wer nicht einbezahlt, soll auch nichts erhalten
«Die Leistungen der ALV sind heute zu grosszügig» betonte Beat Jud, Kantonsrat CVP, an der Podiumsdiskussion. Ein Student, der noch keinen Rappen einbezahlt habe, erhalte nach dem Studium genauso ALV-Beiträge, wenn er keinen Job finde, wie ein tüchtiger Arbeitnehmer, der jahrelang einbezahlt habe.
«Dabei könnte eine junge Person problemlos auch einmal auf einem anderen Gebiet arbeiten und Arbeitserfahrung sammeln», so Lukas Reimann, Nationalrat SVP. Diese Fehlanreize müssen verringert werden, wenn sich die Arbeitslosenversicherung nicht noch mehr verschulden soll, waren sich die beiden Vertreter der Pro-Seite einig.