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Anreiz für Gülleaustrag direkt auf den Boden

Heiden. Der Gemeinderat möchte für die Landwirte einen Anreiz schaffen, für den Austrag von Gülle vermehrt Schleppschlauchanlagen einzusetzen.

Landwirte, die eine solche Anlage beschaffen, werden von der Gemeinde mit 5’000 Franken unterstützt.

Der Gemeinderat genehmigte die Bauabrechnungen für den Umbau der Wohnung im 2. OG des Rathauses in Räume für die Gemeindeverwaltung, für den Einbau eines Archivs in die beiden Garagen im Untergeschoss des Rathauses sowie für den Bau einer neuen Feuerroos Altenstein

Für den Ersatz der Fenster an der Nordfasssade des Wohn- und Geschäftshauses Kirchplatz 7, Heiden, genehmigte der Gemeinderat einen Denkmalpflegebeitrag von 2’021 Franken.

Der Gemeinderat stimmt den Jahresrechnungen 2007 des Betreuungs-Zentrums Heiden (Regionales Pflegeheim) und des Bestattungsdienstes Vorderland zu.

Geruchsemissionen vermindern

Seit Jahren wird in der Landwirtschaft die Gülle mit einem sogenannten Prallteller am Druckfass ausgetragen. Der Prallteller schleudert die Gülle durch die Luft, um eine optimale Verteilung zu erreichen. Durch den Kontakt mit der Luft entweicht aus der Gülle das Gas Ammoniak. Die Emissionen von Ammoniak stammen zu 92 Prozent aus der Landwirtschaft. Ursache dafür ist unter anderem auch Ausbringen von Gülle mit dem Prallteller am Druckfass. Mit einem sogenannten Schleppschlauchverteiler, der am Traktor befestigt wird, könnte die Gülle praktisch geruchsfrei verteilt werden, da sie direkt an der Bodenoberfläche ausströmt und sich kaum mit der Umgebungsluft vermischt.

Der Gemeinderat Heiden möchte für die Landwirte in der Gemeinde Anreize schaffen, für den Austrag von Gülle – wo immer möglich – anstatt Prallteller am Druckfass vermehrt Schleppschlauchanlagen einzusetzen. Dadurch können Geruchsemmissionen stark vermindert werden. Dies hätte positive Auswirkungen auf die touristische Attraktivität der Gemeinde und die Zufriedenheit der Einwohner mit der Lebensqualität in unserer Gemeinde.

Der Gemeinderat hat daher, auf Antrag der Kommission Umweltschutz, beschlossen, Landwirten, die eine Schleppschlauchanlage anschaffen oder bereits eine solche An-lage gekauft haben, einen einmaligen Betrag von 5’000 Franken auszurichten. Mit der Anlage sollen möglichst alle Flächen des Betriebes bearbeitet werden. Der Besitzer einer solchen Anlage kann sie auch andern Landwirten in Vermietung anbieten.

Bedingung für die Bezahlung des genannten Beitrags ist eine Einsatzdauer der An-lage von mindestens fünf Jahren. Falls diese Einsatzdauer nicht erreicht wird, erhebt die Gemeinde eine Teilrückerstattung dieses Betrags. Alle Landwirte, für welche der Austrag von Gülle mit einer Schleppschlauchanlage in Frage kommen könnte, wurden mit einem Brief über diese Aktion des Gemeinderates orientiert.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 23.05.2008 - 16:38:00