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Anrechnung an Kapitalsteuer bereits praktiziert

AI. Nach dem Ja zur Unternehmenssteuerreform zeigt sich, dass in den Kantonen Thurgau und Appenzell die Anrechnung an die Kapitalsteuer bereits heute praktiziert wird.

Die Unternehmenssteuerreform II ermögliche die Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer, behaupteten die Befürworter im Abstimmungskampf. Tatsache ist: In zwei Kantonen wird die Anrechnung bereits heute praktiziert.

Die Unternehmenssteuerreform II sollte es möglich machen, dass Kapitalgesellschaften (AG und GmbH) die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer anrechnen können. Kapitalgesellschaften müssten nur noch dann eine Kapitalsteuer bezahlen, wenn diese höher als die bezahlte Gewinnsteuer ausfielen.

Thurgau und Appenzell preschen vor

Nun zeigt sich, dass bereits heute zwei Kantone diese Möglichkeit vorsehen. «Im Thurgau wird die Gewinnsteuer bereits seit Anfang Jahr an die Kapitalsteuer angerechnet», sagte Jakob Rütsche, Leiter der Steuerverwaltung, gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Dies entspreche einem grossen Bedürfnis der Wirtschaft.

Dass die Einführung gegen das Steuerharmonisierungsgesetz verstosse, verneint Rütsche. Bei der Anrechnung der Gewinnsteuer handle es sich um eine tarifarische Massnahme, die in der Kompetenz der Kantone liege. Und überhaupt: «Wo kein Kläger ist, ist kein Richter.»

Auch Appenzell-Innerrhoden rechnet die Gewinnsteuer ab diesem Jahr der Kapitalsteuer an. Steuerkomissär Markus Signer sagte, dass sich der Kanton frei fühle, solche Änderungen einzuführen.

«Anrechnung bisher nicht zulässig»

Eine Sicht die Ulrich Cavelti, Rechtsberater der Kantonalen Finanzdirektorenkonferenz und Präsident des Verwaltungsgerichts St. Gallen, nicht teilt. Die Anrechnung sei bisher nicht zulässig gewesen. Allerdings überrasche ihn das Verhalten der zwei Kantone nicht sonderlich: Verstösse gegen das Steuerharmonisierungsgesetz seien häufig.

«So kennt zum Beispiel der Kanton Basel-Land den Bausparabzug und viele Kantone den Parteispendenabzug», führt Cavelti aus. Um diese inkonsequente Anwendung des Steuerharmonisierungsgesetzes zu unterbinden, wollte die Finanzdirektorenkonferenz schon mehrmals eine Kontrollkommission einsetzen – bisher vergebens.

St. Gallen und Aargau vor Einführung

Nun, da das Steuerharmonisierungsgesetz die Abrechnung ausdrücklich zulässt, springen verschiedene andere Kantone auf den Zug auf. Im Aargau stimmten bereits Ende 2006 die Stimmberechtigten für die Anrechnung der Gewinnsteuer ab dem Jahr 2009. Auch der St. Galler Kantonsrat hat kürzlich in erster Lesung die Anrechnung beschlossen.

Skeptischer zeigt man sich im Kanton Genf, wo die Steuerbelastung 2005 am zweithöchsten der Schweiz war. «Die Anrechnung wäre ruinös», sagte Finanzdirektor David Hiller. Die Ausfälle von 125 Millionen würden knapp 10 Prozent der gesamten Steuereinnahmen ausmachen.

Geschätzte Ausfälle: 0,5 Milliarden

Gemäss der Unternehmenssteuerreform ist es den Kantonen freigestellt, ob sie von der Möglichkeit der Anrechnung Gebrauch machen wollen. Insgesamt steht ein Betrag von 1,5 Milliarden auf dem Spiel. Dies entspricht dem gesamten Aufkommen an Kapitalsteuern in den Kantonen. Das Eidgenössische Finanzdepartement schätzt den maximal mögliche Ausfall auf 1 Milliarde, da nicht bei allen Gesellschaften die Gewinnsteuer die Kapitalsteuer übersteige.

Die Kantone gehen von maximal 500 Millionen Mindereinnahmen aus, weil einerseits nicht alle Kantone diese Anrechnung vorsähen und zweitens die Kapitalsteuern laufend gesenkt würden.

Langfristig für Abschaffung

Die kantonale Finanzdirektorenkonferenz begrüsst die Möglichkeit der Anrechnung, weil substanzzehrende Steuern unter dem Gesichtspunkt der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit schädlich seien.

Langfristig setze man sich für eine Abschaffung der Kapitalsteuer ein, sagte deren Sekretär Kurt Stalder am Montag gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Die Möglichkeit der Anrechnung entspreche einem Mittelweg zwischen der Abschaffung und der Beibehaltung der vollen Kapitalbesteuerung.

Die Kantone haben sich im Vorfeld der Abstimmung gegen die vollständige Abschaffung der Kapitalgewinnsteuer gestellt, um eine gewisse Mindestbesteuerung zu gewährleisten. Der Bund hat bereits 1999 die Kapitalgewinnsteuer abgeschafft.

Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden / 25.02.2008 - 19:07:00