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Anklage wegen vorsätzlicher Tötung erhoben

Schwarzenburg/BE. Nach dem Tod eines 32-jährigen Mannes in Schwarzenburg vom Dezember 2010 hat die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland Anklage erhoben. Ein 49-jähriger Schweizer wird sich wegen vorsätzlicher Tötung, eventuell Totschlag sowie wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen.

Die Tat hatte sich am 21. Dezember 2010 ereignet: Das spätere Opfer hatte zusammen mit zwei Kollegen versucht, auf einem Bauernhof bei Schwarzenburg Hanf zu stehlen. Dabei wurden sie vom Besitzer überrascht. Wie die Untersuchungen ergaben, gab dieser schliesslich aus einer Distanz von zirka 25 Metern einen gezielten Schuss auf eine flüchtende Person ab. Diese – ein 32-jähriger Mann – erlitt eine tödliche Schussverletzung. Der Bauer wird sich nun wegen vorsätzlicher Tötung, eventuell Totschlags vor Gericht verantworten müssen. Zudem wurde wegen mehrfachen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz Anklage erhoben. Dies im Wesentlichen, weil er in seinem Garten und auf seinem Balkon Hanfpflanzen anbaute, verarbeitete und die Blüten an Dritte abgab. Hinsichtlich des vom Bauern betriebenen Hanffeldes erfolgte keine Anklage. Dieser Hanf wäre zwar auf Grund des THC-Gehalts von ca. 5,4 % für Drogenzwecke geeignet gewesen, da er aber einen gültigen Abnahmevertrag dafür besass, war der Anbau gemäss damals geltendem
Recht nicht strafbar. Der Mann wird sich vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland verantworten müssen.

BernBern / 13.09.2012 - 14:37:48