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Anklage wegen mehrfachen versuchten Mordes

Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hat gegen eine 33-jährige Schweizerin Anklage wegen mehrfachen versuchten Mordes, versuchter Anstiftung zum Mord, qualifizierter Brandstiftung und weiterer Delikte erhoben. Ihre Anträge wird die Staatsanwaltschaft an der Hauptverhandlung bekannt geben.

In der Nacht des 30. August 2017 brach in einem Einfamilienhaus in Zofingen ein Brand aus. Ein damals 36-jähriger Bewohner musste zur Versorgung seiner Brandverletzungen mit einem Rettungshelikopter ins Spital geflogen werden. Noch am selben Tag geriet die damals 30-jährige Ehefrau des Verletzten unter dringenden Verdacht, den Brand vorsätzlich gelegt und den Tod von Dritten beabsichtigt oder zumindest in Kauf genommen zu haben. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm eröffnete eine Strafuntersuchung und beantragte Untersuchungshaft.

Zahlreiche weitere Vorwürfe

Im weiteren Verlauf der Strafuntersuchung verdichtete sich der Verdacht gegen die Beschuldigte und es ergaben sich stetig neue Ermittlungsansätze zu zahlreichen weiteren Straftaten, welche in der nunmehr erhobenen Anklage resul- tierten.

Konkret wirft die Staatsanwaltschaft der Beschuldigten vor, ihren Ehemann in der Nacht des 30. August 2017 in Tö- tungsabsicht mit einer benzingetränkten Decke zugedeckt und diese in Brand gesteckt zu haben. Zudem werden ihr mehrere weitere vorangegangene Tötungsversuche vorgeworfen. So soll die Beschuldigte erfolglos versucht haben, ihren Ehemann mittels Gas und Gift umzubringen und ihn durch eine Drittperson töten zu lassen.

Ferner werden der Beschuldigten auch Betrug, mehrfacher Pfändungsbetrug und mehrfache Urkundenfälschung vorge- worfen. Dies weil sie durch zahlreiche deliktische Handlungen versucht haben soll, die Schieflage der durch sie ver- walteten Familienfinanzen vor ihrem Ehemann zu verbergen.

Die Anklage ist am Bezirksgericht Zofingen hängig. Die Staatsanwaltschaft wird ihre Anträge an der Hauptverhand- lung bekannt geben.

Die Beschuldigte befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Für sie gilt die Unschuldsvermutung. Die Staatsanwaltschaft wird über diese Medienmitteilung hinaus keine weiteren De- tails zum Inhalt der Anklageschrift bekanntgeben.

Oberstaatsanwaltschaft Kanton Aargau

AargauZofingen / 21.07.2020 - 09:13:03