Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben
Worb/LU. Die Staatsanwaltschaft hat beim Regionalgericht Bern-Mittelland gegen einen 72-jährigen Mann Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Ihm wird vorgeworfen, Anfang November 2011 einen tödlichen Autounfall verschuldet zu haben. Er ist nicht geständig.
Im Zusammenhang mit dem tödlichen Verkehrsunfall auf der Enggisteinstrasse in Worb von Anfang November 2011 hat die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland Ende Januar 2014 Anklage gegen den heute 72-jährigen Beschuldigten erhoben. Er wird sich wegen fahrlässiger Tötung, Führerflucht und Fahren in angetrunkenem Zustand vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland verantworten müssen. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am Mittwoch, 2. November 2011, auf Höhe der Bushaltestelle Toggenburg in Worb einen 10-jährigen Knaben im Bereich eines Fussgängerstreifens angefahren und tödlich verletzt zu haben. Der Lenker setzte
seine Fahrt fort. Er wurde rund zwei Stunden später angehalten. Der Beschuldigte hat bei den Einvernahmen zugegeben, alkoholisiert durch Worb gefahren zu sein. Das Verursachen eines Unfalls weist er jedoch von sich. Nach einer aufwändigen Strafuntersuchung mit zahlreichen Zeugeneinvernahmen und verschiedenen technischen Untersuchungen und Gutachten im In- und Ausland verfügt die Staatsanwaltschaft nun über genügend Belastungsmaterial, um gegen den zum Zeitpunkt des Verkehrsunfalls 70-jährigen Schweizer Anklage zu erheben. Für den Beschuldigten gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung. Der Termin der Gerichtsverhandlung steht noch nicht fest.