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Anklage gegen Jugendliche im Tötungsdelikt Herti

Zug. Die Staatsanwaltschaft hat im Zusammenhang mit der Tötung eines Mannes Ende September 2007 gegen zwei Jugendliche Anklage erhoben.

Anfang Oktober 2007 wurde im Hertizentrum in Zug ein 52-jähriger Schweizer tot in seiner Wohnung aufgefunden. Bei der Tatbestandsaufnahme zeigte sich schnell, dass der Tote Opfer eines Verbrechens geworden war. Nach intensiven polizeilichen Ermittlungen gestand vier Tage später ein 20-jähriger Schweizer gegenüber dem zuständigen Staatsanwalt den Mann getötet zu haben.

Im Verlauf der weiteren Ermittlungen und Einvernahmen stellte sich heraus, dass der junge Erwachsene bei der Tat nicht allein gehandelt hatte, sondern auch zwei Schweizer Jugendliche beteiligt waren. Die Staatsanwaltschaft hat nun die Untersuchungen gegen die damals 15 und 16 Jahre alten Jugendlichen abgeschlossen und beim Jugendgericht Anklage erhoben. Bezüglich des jungen Erwachsenen wird der Oberstaatsanwalt über die Durchführung des abgekürzten Verfahrens entscheiden.

Obwohl die beiden Jugendlichen beim Tötungsdelikt neben dem erwachsenen Beschuldigten eher eine Nebenrolle inne hatten und das eigentliche Tötungsdelikt von diesem ausgeführt worden ist, lautet der Hauptantrag in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft angesichts ihrer Beteiligung bei der Entschliessung, Planung und Ausführung des Deliktes auf Mittäterschaft bei Mord, eventuell Gehilfenschaft.

Da die drei Beschuldigten nach der Tötung des Opfers aus dessen Wohnung Bargeld und Goldstücke im Wert von knapp 50’000 Franken entwendet hatten, wird zudem noch beantragt, die Täter wegen Raubes schuldig zu sprechen.

Der erwachsene Haupttäter befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Die beiden Jugendlichen sind seit Eröffnung der Untersuchung, gestützt auf eine vorsorgliche Unterbringung, in zwei verschiedenen Erziehungseinrichtungen mit entsprechender ambulanter Behandlung untergebracht. Der bisherige Verlauf der Heimplatzierung kann als positiv beurteilt werden.

Sämtliche Beschuldigte sind bezüglich des Tatablaufes geständig. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug weist allerdings ausdrücklich darauf hin, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung der Beschuldigten die Unschuldsvermutung gilt.

ZugZug / 27.04.2009 - 09:25:31