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Anklage fordert vier Jahre Gefängnis für Todesfahrer

Uznach/SG. Der Fall eines 27-jährigen Autofahrers, der in Benken eine 73-jährige Nonne angefahren und dabei tödlich verletzt hatte, geht in die nächste Runde.

Die Anklage legt Berufung ein und fordert erneut vier Jahre Gefängis unbedingt.

Dies erklärte heute Staatsanwalt Thomas Weltert auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Er warte zwar noch die Begründung der ersten Instanz ab, werde den Fall aber ans Kantonsgericht St.Gallen weiterziehen.

Der gebürtige Kroate war Anfang April vom Kreisgericht Gaster-See wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden, davon ein Jahr unbedingt. Die Anklage hatte vier Jahre Gefängnis unbedingt gefordert sowie eine Busse von 500 Franken.

Der Unfall hatte sich im September 2008 auf einem Fussgängerstreifen in Benken ereignet: Zwei Ordensfrauen überquerten die Dorfstrasse. Während die eine das Trottoir erreichte, wurde ihre Zwillingsschwester vom Auto des Angeklagten erfasst. Die 73-Jährige krachte auf die Frontscheibe und wurde dann auf die Strasse geschleudert, wo sie kurz darauf verstarb.

Opfer liegengelassen und Spuren vertuscht
Der Fahrer war in den letzten fünf Jahren dreimal wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt worden. Im gleichen Zeitraum hatte er viermal den Führerausweis abgeben müssen. Ein halbes Jahr vor der Todesfahrt von Benken war ihm der Ausweis erneut entzogen worden. «Trotz Fahrverbot fuhr er einfach weiter», sagt Weltert.

Besonders verwerflich sei das Verhalten des 27-Jährigen nach der Tat, erklärt der Staatsanwalt. Er setzte seine Fahrt ohne sich um die Verletzte zu kümmern fort und wechselte später mit einem Kollegen die Frontscheibe aus, um Spuren zu beseitigen.

St.GallenSt.Gallen / 12.05.2009 - 15:52:59