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Anbieter selber wählen

Der Ausserrhoder Regierungsrat setzt auf Anfang des nächsten Jahres eine Dringlichkeitsverordnung zum eidgenössischen Stromversorgungsgesetz in Kraft.

Das eidgenössische Stromversorgungsgesetz schafft die Voraussetzungen für eine schrittweise Öffnung des schweizerischen Strommarktes sowie die Stärkung der Versorgungssicherheit. Kunden mit einem Jahresendverbrauch von über 100 Megawattstunden pro Verbrauchsstätte sind ab 1. Januar 2009 berechtigt, ihren Anbieter selbst zu wählen. Die Grundversorgung für Endverbraucher, die nicht am freien Markt teilnehmen, ist weiterhin gewährleistet. Auch sie sollen aber in fünf Jahren die Wahlfreiheit geniessen dürfen sofern dagegen kein Referendum ergriffen wird.

Knappe Zeit reicht nicht Für den Gesetzesvollzug hat der Bund den Kantonen eine Reihe von Aufgaben zugewiesen. Beispielsweise müssen die Kantone die Netzgebiete bezeichnen und deren Betreiber bestimmen. Auch müssen die Kantone die für die Sicherstellung des Netzzugangs notwendige Anschlusspflicht durchsetzen. Um ein formelles Gesetz zu erlassen, reicht aber die knappe Zeit nicht aus. Die Ausserrhoder Regierung hat sich deshalb für ein Vorgehen in zwei Schritten entschieden: Mit der erlassenen Dringlichkeitsverordnung beginnt per 1. Januar 2009 eine erste Phase. Dadurch wird eine Mindestregelung geschaffen, die den Vollzug des Bundesrechts gewährleistet. Später soll dann das formelle Gesetz für den Vollzug geschaffen werden. Darin sollen auch die Rolle von Kanton und Gemeinden in der Elektrizitätswirtschaft definiert werden.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 18.12.2008 - 11:43:00