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Amtsgeheimnis verletzt im Fall Roland Nef?

Zürich. Aufgrund der Publikation eines amtlichen Dokumentes in der SonntagsZeitung am 13. Juli, hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen betreffend Verletzung des Amtsgeheimnisses eingeleitet.

Die eingeleiteten Abklärungen richteten sich vorerst gegen eine unbekannte Täterschaft. Bei den Dokumenten handelt es sich um Ausdrucke von Informationen, die ausschliesslich auf Datenbeständen der Polizei beruhen und nicht Eingang in die Untersuchungsakten finden. Inzwischen hat sich ergeben, dass verschiedene Beamte Einblick in das fragliche Aktenstück genommen hatten, auch jenes, welches in der gestrigen SonntagsZeitung abgebildet war. Bei der Verletzung des Amtsgeheimnisses im Sinne von Art. 320 Ziff. 1 StGB handelt es sich um ein Offizialdelikt, das heisst, die Staatsanwaltschaft ist von Amtes wegen verpflichtet, tätig zu werden.

Heute ist zudem eine Strafanzeige des Rechtsanwaltes von Roland Nef wegen Amtsgeheimnisverletzung eingegangen. Die Abklärungen werden einige Zeit beanspruchen, da die verwendeten Informationssysteme überprüft und zahlreiche Daten ausgewertet werden müssen. Die Staatsanwaltschaft wird zu gegebener Zeit informieren.

Aus Rücksicht auf die laufende Strafuntersuchung können keine Details zum Verfahren bekannt gegeben werden.

ZürichZürich / 21.07.2008 - 15:48:00