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Altstätten beschafft 330 neue Parklätze

Altstätten/SG. Für die Haupt- und Wochenmärkte besteht seit 2003 ein Parkierungs- und Signalisationskonzept.

Die Stadt Altstätten passt das Parkierungs- und Signalisationskonzept Zentrum an
Der Bau der geplanten vierten Turnhalle Schöntal durch den Kanton führt zu einem erhöhten Parkplatzbedarf. Dies hat den Stadtrat bewogen, das Konzept anzupassen und die Gültigkeit der Verkehrsmassnahmen nebst den Wochen- und Hauptmärkten auch auf weitere Veranstaltungen und Anlässe auszudehnen. Die Verkehrsanordnung ist zurzeit öffentlich ausgeschrieben.

Das Polizeikommando St. Gallen hat auf Antrag des Stadtrats im Juni 2003 und im August 2008 zeitlich befristete, wiederkehrende Verkehrsmassnahmen für die Wochen- und Hauptmärkte erlassen. Sie betreffen Fahr- und Parkverbote sowie Einbahnregelungen auf der Bildstrasse, der Weideststrasse und der Heidenerstrasse, wobei das Radfahren in der Gegenrichtung zugelassen ist. Diese Verkehrsmassnahmen haben sich in den letzten Jahren bewährt.

Erhöhter Parkplatzbedarf

Der Kanton baut an der Bildstrasse in Altstätten ein neues Schulhaus für das Berufs- und Weiterbildungszentrum Rorschach – Rheintal. Zudem plant der Kanton an die bestehende Dreifachturnhalle Schöntal eine weitere Turnhalle anzubauen. Dies führt zu einem erhöhten Parkplatzbedarf. Aus diesen Gründen hat der Stadtrat das Parkierungskonzept Zentrum angepasst und die Gültigkeit der Verkehrsmassnahmen nebst den Wochen- und Hauptmärkten auch auf weitere Veranstaltungen und Anlässe ausgedehnt. Nebst der Schaffung von 330 temporären Parkierungsmöglichkeiten auf der Bildstrasse, der Weideststrasse und der Heidenerstrasse bezweckt das Konzept auch die Wahrung der Verkehrssicherheit und einen geordneten Verkehrsfluss auf tiefem Geschwindigkeitsniveau.

Je nach Grösse der Veranstaltungen und Anlässe können Parkierungsmöglichkeiten geschaffen werden, ohne den übergeordneten Verkehr zu benachteiligen. Die aus den Umleitungen entstehenden Umwege sind für den motorisierten Verkehr unbedeutend. Die Zufahrt zum Spital Altstätten wird jederzeit gewährleistet.

Die Verkehrsanordnung zur Ausdehnung der Gültigkeit auf weitere Veranstaltungen und Anlässe ist am Montag, 23. März, öffentlich ausgeschrieben worden.

St.GallenSt.Gallen / 27.03.2009 - 11:07:43