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Altlastensanierung Altstadt: Einigung erzielt

Arbon. Bei einer Informations- und Diskussionsveranstaltung im Schloss Arbon erzielten die Stadt, der Kanton und die IG Altstadt Einigung über ein Sanierungskonzept sowie über die Verteilung der anfallenden Kosten.

Im Jahr 1995 wurde in den Altstadtgärten eine Messreihe zur Bodenbeobachtung mit dem Ergebnis durchgeführt, dass das Erdreich der Gärten überdurchschnittlich hoch mit Blei belastet ist. Verursacht wurde diese Belastung wahrscheinlich durch kontaminierten Bleisand, der Anfang des letzten Jahrhunderts zur Bodenauflockerung beigefügt wurde. In einem Musterprozess entschied das Verwaltungsgericht im Jahr 2002, dass stark verseuchte Böden saniert werden müssen.

Einigung erzielt
Im Sommer 2006 wurden die Eigentümer, deren Gärten hohe Belastungen aufweisen, durch das Amt für Umwelt des Kantons aufgefordert, ein Sanierungskonzept vorzulegen. Die Stadt Arbon stellte sich als Anlauf- und Koordinationsstelle der lokalen Interessensgemeinschaft und dem Kanton Thurgau zur Verfügung. Im März 2007 beauftragte die Stadt Arbon ein Fachbüro für die Ausarbeitung eines Sanierungskonzeptes, das durch den Kanton und den Bund geprüft wurde. Im März dieses Jahres fand, unter Leitung des Stadtammanns, im Schloss eine Informations- und Diskussionsveranstaltung statt. Dank einer guten Vorbereitung durch die Fachstellen und dem Entgegenkommen zur finanziellen Unterstützung durch den Kanton und die Stadt, wurde eine Einigung getroffen. Alle anwesenden Eigentümer erklärten sich sowohl mit dem Sanierungskonzept als auch mit dem Verteilschlüssel der Kosten einverstanden. Der Stadtrat genehmigte diesen Verteilschlüssel anlässlich seiner Sitzung vom 31. März 2008 ebenfalls.

Solidarische Kostenteilung
Das Sanierungskonzept (Stand 21. Januar 2008) umfasst 17 Parzellen. 12 Parzellen mit insgesamt 1471 m2 werden darin als sanierungsbedürftig eingestuft. Die Grundeigentümer der restlichen 5 Parzellen mit insgesamt 452 m2 beteiligen sich freiwillig an der Sanierung. Solidarisch erklärten sich die Grundeigentümer damit einverstanden, alle Parzellen gleich zu behandeln, ohne zu berücksichtigen, ob es sich um eine pflichtgemässe oder um eine freiwillige Sanierung handelt. Die Kosten für die Entsorgung des belasteten Bodens, ohne die Wiederherstellung der Gärten, werden auf 590’000 Franken geschätzt. Der Bund übernimmt 40 Prozent und die beteiligten Grundeigentümer übernehmen 15 Prozent der anrechenbaren Kosten. Die verbleibenden Kosten teilen sich der Kanton und die Stadt Arbon. Der anfallende Beitrag ist als gebundene Ausgabe in der Investitionsrechnung der Stadt Arbon vorgesehen.

ThurgauThurgau / 09.04.2008 - 13:37:00